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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: caracalla am August 23, 2005, 13:39:04 Nachmittag

Titel: Zwischenzeugnis mit Lücken
Beitrag von: caracalla am August 23, 2005, 13:39:04 Nachmittag
Guten Tag !

Ich arbeite z.Zt. als Kundenberater in einer Bank und soll demnächst per Änderungsvertrag in einen internen Unternehmensbereich versetzt werden.

Der Grund ist, dass immer mehr administrative Tätigeiten aus der Filiale ausgelagert werden und nur noch "abschlußorientierte Verkäufer" für den Filialbetrieb gebraucht werden und das ist nicht meine große Stärke, deswegen die Versetzung. Ich habe ein Zwischenzeugnis angefordert und auch bekommen. Es umfasst 1,5 Seiten, auf der ersten Seite das Übliche (Einstellungsdatum, Tätigkeiten), ausführliche Hinweise zu einer Fusion vor fünf Jahren, der eigenliche Kern des Zeugnisses ist dagegen sehr knapp gehalten. Hier der Wortlaut:

"Herr X verfügt über die erforderlichen Fachkenntnisse und beherrscht die Technik der Produktbearbeitung. Wir kennen ihn als einen ehrlichen Mitarbeiter, der seine Aufgaben stets mit Sorgfalt und Zuverlässigkeit erledigt. Gegenüber unseren Kunden ist er korrekt. Sein persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern ist einwandfrei."

Ist das nicht etwas knapp ? Fehlen da nicht wichtige Dinge, wie Eingeninitiative, Belastbarkeit, Arbeitserfolg ? Stattdessen Selbstverständlichkeiten wie Ehrlichkeit, Sorfalt etc. Gut, als Bankmitarbeiter mit Kassenverantwortung (Hauptkassierer) kann es nicht schaden, wenn das Wort "Ehrlichkei" erwähnt wird, doch was kann man von dem Zeugnis insgesamt halten ? Ich würde sagen 3-4, oder habe ich irgendetwas wichtiges übersehen?

Kann ich mich mit diesem Zeugnis auf einen neuen Arbeitsplatz mit Kassenverantwortung bewerben ? Oder ist das eher ein Stolperstein ?

Meine Tätigkeit als Hauptkassierer wurde von meinen Vorgesetzten immer in den höchsten Tönen gelobt (mein Problem ist das Verkaufen), doch im Zeugnis wird das nicht hervorgehoben (lediglich bei der Aufzählung meiner Tätigkeiten an vorletzter Stelle). Begründet wird das damit, dass es die Position des Hauptkassieres offiziell gar nicht mehr gibt, sondern ich die Kassenführung nur "nebenbei" mache. Kann ich trotzdem verlangen, dass meine positiven Leistungen im Zeugnis hervorgehoben werden ?
Kann ich ein neues, korrigiertes Zeugnis verlangen?

Vielen Dank im voraus.
Titel: Zwischenzeugnis mit Lücken
Beitrag von: Klaus Schiller am August 24, 2005, 21:52:16 Nachmittag
Im Zeugnis fehlen unverzichtbare bzw. zu erwartende Angaben. Insbesondere fehlen komplett dynamische Attribute (engagiert, motiviert, zielgerichtet, einsatzbereit), Aussagen zu Fähigkeiten und Erfolg sowie die sehr wichtige Leistungszusammenfassung. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).

Formulierungen wie "Herr X verfügt über die erforderlichen Fachkenntnisse" sind gemessen an der zu positiver Ausdrucksweise verpflichteten Zeugnissprache unterdurchschnittlich.

Wenn Attribute wie „ehrlich" trotz ihrer Selbstverständlichkeit genannt werden, sollte auf ein Temporaladverb („stets ehrlich") nicht verzichtet werden. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, der Beurteilte war „nicht immer" ehrlich. Üblich ist die Bescheinigung von Ehrlichkeit eigentlich nur bei Kassieren.

Auch Formulierungen wie "kennen ihn als"  (statt "er ist") oder "gegenüber unseren Kunden ist er korrekt" sind unvorteilhaft.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php