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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: lm0805 am Februar 11, 2007, 22:29:25 Nachmittag

Titel: Arbeitszeugnis - Elternzeit
Beitrag von: lm0805 am Februar 11, 2007, 22:29:25 Nachmittag
Ich bräuchte dringend mal Hilfe:

Muss im Arbeitszeugnis die Elternzeit mit angegeben werden? Lieber wäre es mir, wenn diese nicht mit aufgeführt werden würde. Ist das Pflicht oder kann man dies aus Kulanz auch auslassen?

Vielen Dank!
Titel: Arbeitszeugnis - Elternzeit
Beitrag von: Maggy am Februar 15, 2007, 14:25:28 Nachmittag
Dazu gibt es ein neues Urteil vom BAG:

Der Arbeitgeber darf in einem Zeugnis die Elternzeit eines Arbeitnehmers nur dann erwähnen, sofern sich die dadurch ergebende Ausfallzeit als eine wesentliche Unterbrechung der Beschäftigung darstellt.
Das ist dann der Fall, wenn die Elternzeit nach Lage und Dauer erheblich ist und wenn bei ihrer Nichterwähnung für Dritte der falsche Eindruck entsteht, die Beurteilung des Arbeitnehmers beruhe auf einer tatsächlichen Arbeitsleistung während des Arbeitsverhältnisses.
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Mai 2005 - 9, 10.01.2006
siehe
siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php