Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Beyer am August 24, 2005, 17:57:46 Nachmittag
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HALLO!
ICh habe von meinem ehemaligen Arbeitgeber zwei Arbeitszeugnisse: eines wurde nach dem Wechsel in eine andere Abteilung ausgestellt und das zweite nach meiner Vertragsauflösung und dem endgültigen Aussscheiden aus dem Unternehmen. Beide tragen die Überschrift "ZEugnis". In beiden ist die Tätigkeit in der jeweiligen Abteilung beurteilt. Meine Frage:
Kann ich verlangen, ein Gesamtzeugnis ausgestellt zu bekommen, bzw. habe ich einen Rechtsanspruch ? ICh finde nämlich, das es ein wenig merkwürdig wirkt, wenn zwei Zeugnisse eines Arbeitgebers in den Bewerbungsunterlagen sind.
In der Urteilsdatenbank habe ich hierzu nichts gefunden, daher hoffe ich, das mir im Forum jemand Hinweise geben kann.
Viele Grüße
A. Beyer
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Das erste Zeugnis müsste als "Zwischenzeugnis" überschrieben sein, das zweite als (Abschluss-)Zeugnis. Ein Abschlusszeugnis muss sich generell auf den gesamten Beschäftigungszeitraum beziehen (z.B. "war von DATUM bis DATUM in unserem Unternehmen tätig"), es muss also auch die Wertungen vorheriger Zwischenzeugnisse mit einbeziehen.