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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Bernd am August 25, 2005, 22:32:53 Nachmittag

Titel: Bewertung
Beitrag von: Bernd am August 25, 2005, 22:32:53 Nachmittag
Hallo, ich bin mir nicht sicher ob alle Aussagen in meinem Zeugnis so in Ordnung sind. Vielleicht können Sie mir kurz erklären, ob die Beurteilungen positiv oder negativ sind oder sogar eine genauere Wertung abgeben.


Zeugnis

Herr XXXXX XXXXXXXXX, geboren am XX.XX.XXXX, war in der Zeit vom XX.XX.XXXX bis
XX. November XXXX als Lagerist und LKW -Fahrer in unserem Unternehmen tätig.
Seine Aufgabenschwerpunkte waren:

- Einlagerung, Kommissionierung und Verladung bestellter Waren des XXXXXXXXXX
- Terminierung von Ausgangsfrachten mit Speditionen
- Durchführung der monatlichen Lagerinventur
- Überwachung des Lagerbestandes und Bestellwesen
- Die dazugehörigen Verwaltungsaufgaben sowie das Ausstellen von Lieferscheinen.
- LKW -Fahrten

Herr XXXXXXXX erfüllte die Anforderungen seines Aufgabengebietes und war aufgrund seiner Fähigkeiten flexibel einsetzbar. Der Umgang mit den Betriebsmitteln und Materialien war sachgemäß und überlegt. Arbeitsmenge und Arbeitstempo von Herrn XXXXXXX waren stets gut.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und unseren Geschäftspartnern war stets korrekt.

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgte zum XX.XX.XXXX.

Wir danken Herrn XXXXXX für die gute Zusammenarbeit und wünschen für seinen
beruflichen und persönlichen Lebensweg alles Gute und viel Erfolg.


Die Unterschrift des Ausstellers ist genau über den Firmennamen gesetzt. Hat dieses etwas zu bedeuten?
Titel: Bewertung
Beitrag von: Klaus Schiller am August 26, 2005, 01:14:26 Vormittag
Im Zeugnis fehlen wichtige Angaben. Insbesondere fehlen komplett dynamische Attribute (engagiert, motiviert, zielgerichtet, einsatzbereit) sowie die unverzichtbare Leistungszusammenfassung, ohne die eine Gesamtnote nicht zugeordnet werden kann. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).

In der zu positiver Ausdrucksweise verpflichteten Zeugnissprache entspricht es nur einer unterdurchschnittlichen Leistung, wenn man lediglich „die Anforderungen seines Aufgabengebietes erfüllt“. Besser:  „Die Anforderungen seines Aufgabengebietes erfüllte er stets ausgezeichnet“ (Note 1).

Auch die Formulierung „Das Verhalten gegenüber … war stets korrekt“ ist unvorteilhaft, da das Adjektiv „korrekt“ als Verhaltensbewertung deutlich schwächer zu bewerten als z.B. „vorbildlich“ oder „einwandfrei“. Ein "korrektes“ Verhalten erfüllt nur Mindestanforderungen.

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Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php