Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: chrissie am Februar 24, 2005, 13:54:58 Nachmittag
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Auszug aus meinem Zeugnis :
1. Mit den Computerprogrammen arbeitete xxx zügig und ohne Beanstandungen.
(hört sich komisch an...)
2. Zusammenfassend beurteilen wir die Leistung und Führung von xxx so, dass Sie die Ihr übertragenden Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt hat.
(Gut, oder ......?)
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Ohne Kenntnis des gesamten Zeugnistextes, also der Position, der Aufgaben, der sonstigen wertenden Aussagen, sind zuverlässige Einschätzungen einzelner Formulierungen nicht möglich. Der Gesamteindruck entscheidet.
Generell sollte man nicht nur in einem begrenzten Kontext (mit "Computerprogrammen") zügig arbeiten, sondern alle Aufgaben effizient erledigen. Die Aussage "ohne Beanstandungen" heißt in der Regel soviel wie "...aber auch ohne Lob". Aber auch das hängt von den übrigen Zeugnisaussagen ab.
Die Aussage "beurteilen wir die Leistung und Führung ... zur vollsten Zufriedenheit..." ist dahingehend falsch, dass es sich bei der Zufriedenheitsformel nur um eine sogenannte Leistungs(!)zusammenfassung handelt, die Führung (das Verhalten) muss separat bewertet werden.
Sicherheitshalber sei noch erwähnt, dass Personalpronomen ("dass Sie...")
auch in Zeugnissen klein geschrieben werden, es liegt keine Anrede vor.
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Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de