Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: sassi am Februar 17, 2007, 13:03:35 Nachmittag
-
Hallo,
in einer Güteverhandlung wurde das Ende des Arbeitsverhältnisses vereinbart. Zu der Güteverhandlung kam es, weil ein Teilzeitverlangen vom Betrieb abgelehnt wurde.
Wie ist die Beendigungsformel zu sehen:
Die Beendigung des AV erfolgte im gegenseitigen Einvernehmen zum...
Ohne Schlusssatz und Bedauernformel.
Vielen Dank für die Antwort
-
Ein wirklich einvernehmliches Ausscheiden wird wie folgt bescheinigt:
"...in beiderseitigem besten Einvernehmen". Dan, Bedauern und Zukunftswünsche darf natürlich auch nicht fehlen. Deine knappe Schlussformulierung ist ein Hinweis auf eine Arbeitgeberkündigung.