Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Basti am Februar 24, 2005, 20:34:25 Nachmittag
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Hallo,
Wenn das Zeugnis 2 Seiten umfasst, muss dann der Arbeitgeber auch die erste Seite unterschreiben bzw. sonst irgendwie kennzeichnen.
Vielen Dank
Basti
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Insbesondere bei von Banken ausgestellten Zeugnissen sieht man mitunter die Unterschrift oder ein Kürzel auf auf der ersten Zeugnisseite. Prof. Arnulf Weuster ("Arbeitszeugnisse in Textbausteinen", Boorberg Verlag) schreibt hierzu: "Diese Unterschrift bzw. Paraphierung jeder Seite mag bei wichtigen Dokumenten sinnvoll sein, bei Zeugnissen regt sie aber zu Spekulationen an. Sie ist auch bei Bankzeugnissen unüblich. (S.112)".
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de