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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Basti am Februar 24, 2005, 20:34:25 Nachmittag

Titel: Unterschrift
Beitrag von: Basti am Februar 24, 2005, 20:34:25 Nachmittag
Hallo,

Wenn das Zeugnis 2 Seiten umfasst, muss dann der Arbeitgeber auch die erste Seite unterschreiben bzw. sonst irgendwie kennzeichnen.

Vielen Dank
Basti
Titel: Unterschrift
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am Februar 25, 2005, 00:09:55 Vormittag
Insbesondere bei von Banken ausgestellten Zeugnissen sieht man mitunter die Unterschrift oder ein Kürzel auf auf der ersten Zeugnisseite. Prof. Arnulf Weuster ("Arbeitszeugnisse in Textbausteinen", Boorberg Verlag) schreibt hierzu:  "Diese Unterschrift bzw. Paraphierung jeder Seite mag bei wichtigen Dokumenten sinnvoll sein, bei Zeugnissen regt sie aber zu Spekulationen an. Sie ist auch bei Bankzeugnissen unüblich. (S.112)".
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de