Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Judith am August 30, 2005, 10:08:35 Vormittag

Titel: Zeugnis nach zwei Wochen Anstellung?
Beitrag von: Judith am August 30, 2005, 10:08:35 Vormittag
Zur Zeit bin ich in einer Agentur für Zeitarbeit angestellt, seit zwei Wochen. Nun bietet sich mir kurzfristig die Gelegenheit in ein Unternehmen zu wechseln, mit unbefristetem Anstellungsvertrag. Steht mir ein Zeugnis der Agentur für Zeitarbeit zu und falls ja, in welcher Form. Gibt es für solche Fälle "Standardzeugnisse"? Was müssen sie enthalten? Was dürfen sie nicht enthalten?
Titel: Zeugnis nach zwei Wochen Anstellung?
Beitrag von: Klaus Schiller am August 30, 2005, 21:28:16 Nachmittag
Generell gilt: Arbeitnehmer haben selbst bei nur kurzfristiger Tätigkeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Arbeitgeber kann auch bei kurzer Beschäftigungsdauer kein qualifiziertes Zeugnis verweigern (Urteil vom 30.03.2001, Az: 4 Sa 1485/00). Ein solches Zeugnis müsse Leistung und Führung des Arbeitnehmers beurteilen. Nur weil ein Arbeitnehmer lediglich wenige Wochen gearbeitet habe, sei eine Zeugniserteilung für den Arbeitgeber nicht unmöglich gewesen.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Dass der Arbeitgeber eine Zeitarbeitsfirma ist, hat keine Auswirkung auf die Art oder Form des Zeugnisses.