Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Gastgast am Februar 19, 2007, 13:21:45 Nachmittag
-
Ich hätte mal eine Frage: Wenn ein Arbeitnehmer an mehreren betriebsinternen Fortbildungen teilgenommen hat, sollte das nicht in einem (Zwischen-)zeugnis auftauchen?
gruß,
Frau S.
-
Üblicherweise erhält man dafür separate Bescheinigungen. Weiterbildungen müssen also nicht im Zeugnis erwähnt werden. Es kann aber auf eine generelle Lernmotiviertheit eingegangen werden, auch anhand von zwei, drei Beispielen.