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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: banniken am August 30, 2005, 14:03:35 Nachmittag

Titel: gehört Erziehungsurlaub in das Arbeitszeugnis
Beitrag von: banniken am August 30, 2005, 14:03:35 Nachmittag
Hallo
Nach 8,5 Jahren wird das Arbeitsverhältnis bei meinem AG durch einen Aufhebungsvertrag beendet.
(Finde nach dem Erziehungsurlaub keine geeignete Betreuung für meine Kinder)

Fachlich ist das Zeugnis gut bis sehr gut, nur Im 1. Satz steht:
Frau xy hat von ..bis ... bei uns als .. gearbeitet- von.. bis ... nahm sie nach der Geburt ihrer Kinder die Elternzeit voll in Anspruch.

Laetzter Satz:
Frau xy scheidet zum .. aus unserem Unternehmen aus um sich der Kinderbetreuung zu widmen.
Wir wünschen ihr alles Gute für die Zukunft.

Wie seht ihr das?
lg banniken
Titel: gehört Erziehungsurlaub in das Arbeitszeugnis
Beitrag von: Klaus Schiller am August 30, 2005, 22:42:17 Nachmittag
Unterbrechungen werden vor allem dann erwähnt, wenn Sie einen beträchtlichen Teil der Gesamt-Beschäftigungszeit ausmachen, zumal die Unterbrechung auch Einfluss auf die Leistungen hat (z.B. Aktualität der Kenntnisse).

Die Aussage "um sich der Kinderbetreuung zu widmen" ist allerdings unnötig und unvorteilhaft, zumal Sie schreiben, dass Sie derzeit keine angemessene Betreuung finden. Dies kann sich schnell ändern. Bei einer zeitnahen Neubewerbung würde die Aussage aber den Eindruck einer schnell wechselnden, unentschlossenen Zukunftsplanung erwecken.

Sie schreiben, das Zeugnis entspräche fachlich der Note 1-2, zumindest der zitierte knappe Schlussteil (Zukunftswünsche) erweckt nicht diesen Eindruck. Ich empfehle Ihnen eine genauere Prüfung des Zeugnisses anhand unserer kostenlosen Checkliste (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf).