Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Daisy am August 31, 2005, 21:25:50 Nachmittag
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Hallöchen,
ich habe ein kleines Problem und möchte gerne Ihre Meinung lesen.
Ich habe ein Zwischenzeugnis angefordert. Dieses habe ich bekommen. Nun hat mich ein Satz verblüfft. Es fing ganz normal mit der Einleitung an:
Frau xy geboren am..., in ... ist seit dem ... als ... in der Abteilung ... beschäftigt.
Und dann kommt der Satz: In diesem Zusammhang verweisen wir auf das bereits ausgestellte Zwischenzeugnis vom 31.12.2000.
Danach ging dann das Zeugnis normal weiter. Ist diese Ausdrucksweise korrekt? Außerdem heißt das doch, daß ich bei Bewerbungen beide Zwischenzeugnisse mitschicken muß, oder? Zumal ich das Zwischenzeugnis vom 31.12.2000 nicht kenne und mir auch nicht ausgehändigt wurde. Muß ich diesen Satz akzeptieren?
Vielen Dank im voraus.
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Abschlusszeugnisse beziehen sich generell auf den gesamten Beschäftigungszeitraum, Zwischenzeugnisse nur auf den aktuellen Beurteilungs-Zeitraum, also bis zum letzten ausgestellten Zwischenzeugnis. Wenn Ihnen ein früheres Zwischenzeugnis nicht ausgehändigt wurde, wird ihnen Ihre Personalabteilung in dieser Frage sicher weiterhelfen.