Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: anna79 am September 01, 2005, 21:47:01 Nachmittag

Titel: Mein AG will mir kein Arbeitszeugnis austellen!
Beitrag von: anna79 am September 01, 2005, 21:47:01 Nachmittag
Hallo!
Ich bin seit nunmehr 7 Jahren als Beamtin in der Finanzverwaltung tätig gewesen und habe jetzt gekündigt.
Mein Chef verweigert mir die Ausstellung eines gesamtwürdigenden Zeugnisses, da man als Beamter alle 3 Jahre beurteilt wird und ich schließlich zwei Beurteilungen erhalten habe.
Diese Beurteilungen spiegeln allerdings nicht die tatsächliche Leistung eines jeden wieder, sondern werden zur Vorgabe der vorhandenen Beförderungsplätze passend "gestrickt". Wenn man z.B. das erste mal nach einer Beförderung beurteilt wird (sei diese auch schon 2 Jahre her), bekommt man automatisch eine schlechte Beurteilung, da erst andere an der Reihe sind befördert zu werden. So ist es auch in meinem Fall.

Hat mein Chef das Recht mir ein Zeugnis zu verweigern? Gibt es vielleicht gesetztliche Grundlagen, die die Erteilung von Arbeitszeugnissen regelt? Oder gibt es zu ähnlich gelagerten Fällen bereits Urteile?

Vielen Dank!
Titel: Mein AG will mir kein Arbeitszeugnis austellen!
Beitrag von: Klaus Schiller am September 03, 2005, 23:25:06 Nachmittag
Allgemein gilt:
Den Zeugnisanspruch für Beamte regelt §92 Bundenbeamtengesetz (BBG). Danach haben Beamte nach Beendigung des Beamtenverhältnisses Anspruch auf ein Abschluss-Zeugnis. Abschluss-Zeugnisse beziehen sich generell auf den gesamten Zeitraum, nicht nur auf die Zeit bis zur letzten Beurteilung. Eine (interne) Beurteilung ist zudem kein Ersatz für ein Zeugnis, auch nicht für ein Zwischenzeugnis.

Zu einer Rechtsberatung ist aber nur ein Rechtsanwalt befugt ist. Wir führen lediglich eine Sprachberatung durch.
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