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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Silvia am September 04, 2005, 18:21:12 Nachmittag

Titel: Bewertung des Arbeitszeugnisses
Beitrag von: Silvia am September 04, 2005, 18:21:12 Nachmittag
Hallo,

ich habe folgendes Zeugnis von meinem Arbeitgeber bekommen und würde gerne wissen, ob Formulierungen enthalten sind, die abwertend zu beurteilen sind und ob evtl. wichtige Aussagen fehlen.

Viele Dank!


Frau xxx, geb. xxx, z.Zt. wohnhaft in xxx, war vom 01.April 2003 bis zum 31.August 2005 als Bauingenieurin in unserem Büro tätig.

Zu ihrem Aufgabenbereich gehörten insbesondere folgende Tätigkeiten:

-Prüfung und Erstellung von statischen Berechnungen im Hochbau
-Prüfung und Erstellung bauphysikalischer Nachweise
-Erstellung von Schal- und Bewehrungsplänen mittels CAD
-Projektleitung der gesamten technischen Bearbeitung des Fachbereiches Spannbetonhohlplatten der Fa. xxx

Frau xxx war eine sehr zuverlässige und flexible Mitarbeiterin und hat alle ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt.

Ihre sehr guten Fachkenntnisse und ihr Engagement ermöglichten es ihr nach sehr kurzer Einarbeitungszeit selbständig zu arbeiten, Probleme zu erkennen und zu lösen.
Bereits sehr schnell übernahm Frau xxx die Projektleitung des o.g. Bereiches. Sie ist es daher gewohnt Projekte selbständig zu leiten und termingerecht fertigzustellen.
Für die termingerechte Abwicklung ihrer Projekte war Frau xxx stets bereit Überstunden zu leisten.

Frau xxx hat es sehr gut verstanden andere Mitarbeiter zu führen und zu motivieren. Gegenüber Vorgesetzten und Kollegen hat sie sich stets einwandfrei verhalten und durch ihre immer freundliche, hilfsbereite und verbindliche Art war sie eine sehr geschätzte Mitarbeiterin.

Von unseren Kunden und Auftraggebern wurde Frau xxx für Ihren Einsatz und die angenehme Zusammenarbeit sehr gelobt.

Wir bedauern es sehr, dass Frau xxx, auf eigenen Wunsch, zum 31.August 2005 aus unserem Büro ausscheidet und danken ihr für die sehr gute Zusammenarbeit.
Wir wünschen ihr für ihre private und berufliche Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Titel: Bewertung des Arbeitszeugnisses
Beitrag von: Klaus Schiller am September 04, 2005, 23:01:50 Nachmittag
Das Zeugnis enstpricht der Gesamtnote 1 und enthält keine negativen Aussagen. Allerdings fällt die Wertung sehr knapp und pauschal aus. Für eine verantwortungvolle Stelle sollte ein Zeugnis differenzierter und persönlicher formuliert sein und vor allem die (Projekt-) Erfolge bewerten, d.h. in einem sehr guten Zeugnis sprechen die Erfolge für sich.
Formulierungen wie "Sie ist es daher gewohnt Projekte ... termingerecht fertigzustellen" oder "Für die termingerechte Abwicklung ihrer Projekte war Frau xxx stets bereit Überstunden zu leisten" sagen z.B. nicht aus, ob die Projekte auch termingerecht fertiggestellt wurden.