Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Tredrin am September 09, 2005, 17:04:39 Nachmittag

Titel: Bewertung des Arbeitszeugnis
Beitrag von: Tredrin am September 09, 2005, 17:04:39 Nachmittag
Zeugnis

Herr L. hat ein umfassendes und detailliertes Fachwissen, das er beim Auftreten neuer Fragen und Entwicklungen sicher einsetzt. Er aktualisiert sein Wissen und hat die erworbenen Kenntnisse stets gut praktisch umgesetzt. Herr L. ist motiviert und verfolgt die ihm gesetzten Ziele. Wir lernten ihn als einsatzfreudigen und agilen Mitarbeiter kennen. Herr L. arbeitet selbstständig und erledigt die ihm übertragenen Aufgaben zielgerichtet und zu unserer Zufriedenheit. Auch üblichem Arbeitsaufwand und Termindruck ist er durchwegs gewachsen. Die Qualität seiner Arbeitsergebnisse erfüllt in vollem Umfang die gestellten Anforderungen. Herr L. zeigt konstant sehr gute Leistungen, die den Anforderungen an seine Position voll und ganz gerecht werden. Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten ist zufriedenstellend.

Durch die Liquidation des Unternehmers nach Insolvenz endet das Arbeitsverhältnis zum ...
Wir danken für die geleistete Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin alles Gute.

Wie ist das Zeugnis zu bewerten? Und kann der Arbeitgeber in dieser Situation das Ausscheiden bedauern??

vielen dank schonmal für die antwort
Titel: Bewertung des Arbeitszeugnis
Beitrag von: Klaus Schiller am September 12, 2005, 06:20:53 Vormittag
Das Zeugnis besteht aus z.T. sehr ungewöhnlichen und widersprüchlichen Formulierungen. Die sinnlose Aussage „...Fachwissen, das er beim Auftreten neuer Fragen und Entwicklungen sicher einsetzt“ ist eine Abwandlung eines bekannten Textbausteines, der eigentlich lautet:
„das er beim Auftreten neuer Fragen und Entwicklungen jeweils in eigener Initiative aktualisiert.“

Die entscheidende Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit verweist auf die Gesamtnote 4 („ausreichend“).  Dies passt keinesfalls zusammen mit Formulierungen wie „zeigt konstant sehr gute Leistungen“.

In der ohnehin unterdurchschnittlichen Formulierung zum Verhalten gegenüber Internen (nur „zufrieden stellend“, Note 4) werden zudem noch die Kollegen entgegen der Hierarchie vor den Vorgesetzten genannt. Dies gilt als deutliche Kritik am Verhalten gegenüber den Vorgesetzten.

Aber: Ohne Kenntnis des Berufes und der Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.

Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?"
unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Titel: Bewertung des Arbeitszeugnis
Beitrag von: Tredrin am September 12, 2005, 12:47:11 Nachmittag
Beruf: Metallschlosser

Aufgaben: messen und prüfen
                CNC
                Be- und Verarbeiten von Aluminiumprofilen