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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: gast am September 09, 2005, 17:06:09 Nachmittag

Titel: Gut oder schlecht? Ändern lassen?
Beitrag von: gast am September 09, 2005, 17:06:09 Nachmittag
Hallo,

habe folgendes Arbeitszeugniss bekommen.
Welche Note ist das?`
Sollte ich es ändern lassen?

Arbeitszeugnis

Frau XXX, geboren am xx.xx.xxxx trat am xx.xx.xxxx als Kassiererin in
unserem Fachmarkt ein.
Neben der Tätigkeit als Kassiererin übte Frau XXX aushilfsweise auch die Kassenaufsicht aus und war in dieser Zeit für die Erstellung der Arbeitspläne und Urlaubseinteilungen, sowie für die Kassenan-/Abmeldung und die dazugehörigen Abrechnungen verantwortlich.
Frau XXX erledigte die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Sie war eine ehrliche, pünktliche, fleißige und zuverlässige Mitarbeiterin. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kunden und Arbeitskollegen war stets gut.
Das Arbeitsverhältnis endete am xx.xx.xxxx.
Wir danken Frau XXX für die geleistete Arbeit und wünschen ihr privat alles Gute und beruflich weiterhin Erfolg.
xxx, den xx.xx.xxxx.

Vielen Dank für eure Hilfe.
Danke.

Sabine
Titel: Gut oder schlecht? Ändern lassen?
Beitrag von: Klaus Schiller am September 12, 2005, 06:24:10 Vormittag
Im Zeugnis fehlen nahezu alle relevanten Angaben. Der Leistungsteil eines vollständigen Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zur Bereitschaft (Abschnitt 1), zur Befähigung (Abschnitt 2) und zum Fachwissen (Abschnitt 3), dessen praktische Umsetzung dann in Abschnitt 4 (Arbeitsweise) erörtert wird und in den Arbeitserfolg (Abschnitt 5) mündet. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung,
Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).

Wenn Attribute wie „ehrlich" genannt werden, sollte auf ein Temporaladverb („stets ehrlich") nicht verzichtet werden. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, der Beurteilte war „nicht immer" ehrlich. Unerwähnt bleibt der Grund der Beendigung und ein Bedauern über das Ausscheiden. Die Gesamtnote „sehr gut“, die mit der Leistungszusammenfassung („stets zu unserer vollsten Zufriedenheit “) vergeben wird, ist daher nicht glaubwürdig bzw. wird nicht begründet.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php