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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Luisa am März 03, 2007, 11:53:21 Vormittag

Titel: Bergündung für sehr kurzes Anstellungsverhältnis!?
Beitrag von: Luisa am März 03, 2007, 11:53:21 Vormittag
Hallo Herr Schiller,

nach meinem Diplom, war ich für 3 Monate in einem Ingenierubüro tätig. Dieser Zeitraum war vereibart, da ich nur zur Unterstütung in einer Stoßphase angestellt war. Mein Zeugnis für diesen Zeitraum steht noch aus.
Meine Frage ist nun, ob man diesen Umstand mit in das Zeugnis einbringt und somit die kurze Zeit begründet und nicht nur schreibt:

Frau Diplom-Ingenieurin (FH) XXX, geboren am XXX in XXX, war in der Zeit vom XXX bis XXX im Ingenieurbüro XXX als Bauingenieurin angestellt.

Wenn ja gibt es hierfür eine gute Formulierung?

Vielen Dank.

Luisa
Titel: Bergündung für sehr kurzes Anstellungsverhältnis!?
Beitrag von: gast am März 07, 2007, 23:03:52 Nachmittag
Es ist auf jeden Fall sinnvoll, die Befristung im Zeugnis zu erwähnen, weil sonst der Eindruck entsteht, man hätte sich nicht bewährt. Üblicherweise wird dann in der Einleitung und im Schlussteil auf die Befristung hingewiesen ("trat am DATUM im Rahmen eines bis zum DATUM befristeten Arbeitsverhältnisses in unser Unternehmen ein"; "Das Arbeitsverhältnisd endet mit dem erfolgreichen Abschluss des Projektes NAME nach Ablauf der vereinbarten Zeit")