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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Juria am März 09, 2007, 08:31:17 Vormittag

Titel: Zwischenzeugnis: Beurteilung zu knapp?
Beitrag von: Juria am März 09, 2007, 08:31:17 Vormittag
Hallo,
nachdem mir hier schon zu einem früheren Zeitraum geholfen werden konnte, stelle ich heute folgende Frage für eine Freundin:

Sie hat ein Zwischenzeugnis erhalten, das zwar in drei Absätzen recht ausführlich ihre Aufgaben und Zuständigkeiten als Sekretärin der Geschäftsleitung beschreibt, diese aber nur in zwei Sätzen beurteilt, nämlich wie folgt:

"Frau X erledigte die ihr zugewiesenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Sie war freundlich, zuvorkommend und hilfsbereit und wurde von Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen geschätzt."

Danach kommt nur noch: "Das Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Fr. X ausgestellt."

Frage 1: Ist das nicht zu knapp als Beurteilung? Sollte nicht näher darauf eingegangen werden?
Frage 2: Sollte das Zeugnis den Grund für seine Ausstellung beinhalten?
Frage 3: Sollte darin stehen, dass man ihr für ihre bisherige Mitarbeit dankt?

Vielen Dank schon mal für eure Rückmeldungen.[/i]
Titel: Zwischenzeugnis: Beurteilung zu knapp?
Beitrag von: Maggy am März 09, 2007, 14:40:18 Nachmittag
Der Leistungsteil eines vollständigen Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zu den drei theoretischen Aspekten Bereitschaft (Abschnitt 1), Befähigung (Abschnitt 2) und Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann mit der Arbeitsweise (Abschnitt 4) und dem allgemeinen Arbeitserfolg (Abschnitt 5) bzw. den konkreten Erfolgen (Abschnitt 6) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung (der Satz mit dem Grad der Zufriedenheit), die alle Einzelwertungen zu einer Gesamtnote zusammen fasst.

Ein Leistungszusammenfassung ohne Einzelwertungen mach keinen Sinn und kann den Eindruck erwecken, dass Engagement, Wissen usw. "nicht der Red wert" sind bzw. sich der Aussteller von der "vollsten Zufriedenheit" indirekt distanzieren will.

Der Ausstellungsgrund ist ja genannt (auf eigenen Wunsch), ein Dank sollte ebenfalls vorhanden sein. Dessen Fehlen wirkt aber nur in einem Abschlusszeugnis wirklich unvorteilhaft.