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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Olli am September 15, 2005, 16:40:22 Nachmittag

Titel: Arbeitszeugnis
Beitrag von: Olli am September 15, 2005, 16:40:22 Nachmittag
Hallo Herr Schiller,

ich habe vor einiger Zeit ein Arbeitszeugnis erhalten und möchte gern eine Einschätzung zu einigen Textpassagen haben. Zuerst habe ich eine Frage, muß als Überschrift bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis auch "Arbeitzeugnis" stehen oder genügt "Zeugnis"?

Nun die Textpassagen, welche nach Einleitung und Beschreibung des Aufgabengebietes folgen:

Herr -- arbeitete während seiner mehrjährigen Betriebszugehörigkeit mit verschiedenen EDV-Programmen (es folgt die Aufzählung der Programme) und hat sich stets nach kurzer Zeit eingearbeitet. Er konnte schnell seine erworbenen EDV-Kenntnisse im Bereich Einkauf anwenden und somit gute Arbeitsergebnisse erreichen.

Herr -- beherrschte sein Aufgabengebiet sehr gut. Er zeichnete sich bei der Erledigung seiner Aufgaben durch Engagement, Pflichtbewusstsein und Fleiß aus. Herr -- nahm an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teil. Dadurch war er flexibel einsetzbar und konnte auch andere Aufgabe in der Abteilung Einkauf, wie z.B. -- und -- sorgfältig und gewissenhaft erledigen. Seine Leistungen fanden stets unsere volle Anerkennung.

Er erwies sich als pflichtbwusster und zuverlässiger Mitarbeiter, der seine Aufgaben stets zügig und gut erledigte.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war immer einwandfrei. Mit seinem team-orientierten Verhalten trug er stets zu sehr guten Arbeitsergebnissen bei.

Danke + freundliche Grüße Olli
Titel: Arbeitszeugnis
Beitrag von: Klaus Schiller am September 15, 2005, 17:57:03 Nachmittag
Ohne Kenntnis des Berufes und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.

Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.

Bitte ergänzen Sie die fehlenden Angaben.
Titel: Arbeitszeugnis
Beitrag von: Olli am September 15, 2005, 23:25:22 Nachmittag
Hallo Herr Schiller,

ich habe als Sachbearbeiter im Einkauf in einer Verpackungsmittelfirma gearbeitet.

Der Grund für die Kündigung ist die Schließung der Firma, es wird bedauert, das das Arbeitverhältnis zum ...2005 beendet werden muß, diese Formulierung ist doch so o.k. oder?

Der Schlußsatz lautet: Wir danken Herrn -- für seine geleistete Arbeit und wünschen ihn für die private und berufliche Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

hier steht kein Datum, weil es auf der ersten Seite steht, ist das falsch?
Firma
Werkleiter

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Können Sie mir jetzt helfen?

Danke + mfG Olli