Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Mister Ustinow am März 09, 2007, 14:02:08 Nachmittag

Titel: Wann gibt es das Arbeitszeugnis ??
Beitrag von: Mister Ustinow am März 09, 2007, 14:02:08 Nachmittag
Kann ich die Ausstellung des Arbeitszeugnis sofort nach Kündigung verlangen, oder gibte es das Zeugnis erst nach Ablauf der 4 wöchigen Kündigungsfrist?

Ist es zulässig ein schlechteres Arbeitszeugnis auszustellen weil ich mich weigere über die Kündigungsfrist hinaus noch  weiter 2 Wochen bei der Firma zu arbeiten.

Vielen Dank & Grüße

Ustinow
Titel: Wann gibt es das Arbeitszeugnis ??
Beitrag von: Maggy am März 09, 2007, 15:13:25 Nachmittag
Verlangen kannst du ein Zeugnis natürlich auch vorher schon, ausgehändigt wird es aber erst am letzten Arbeitstag. Was du aber vorher bekommen kannst ist ein "Vorläufiges (Abschluss)Zeugnis", was im Grunde dasselbe ist wie ein Zwischenzeugnis. Ich würde übrigens immer empfehlen, an der Zeugnisschreibung mitzuwirken, also einen Eigenentwurf einzureichen. Das spart beiden Seiten Zeit und Ärger.

Dinge, die nicht vertraglich vereinbart sind, dürfen sich natürlich nicht negativ aufs Zeugnis auswirken. Andererseits kann man daa natürlich kaum nachweisen. Und es gibt wichtige Punkte, auf die man keinen Anspruch hat, z.B. dass der Arbeitgeber dankt oder das Ausscheiden bedauert. Deshalb ist es wichtig, im Zeitraum der Zeugserstellung Streit möglichst zu vermeiden.

Wenn du aber jetzt ein gutes Vorläufiges Zeugnis oder Zwischenzeugnis unterschrieben bekommst, darf das Abschlusszeugnis von der Wertung nicht mehr abweichen.