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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Manda am September 19, 2005, 07:06:20 Vormittag

Titel: Bitte prüfen
Beitrag von: Manda am September 19, 2005, 07:06:20 Vormittag
Bitte prüfen Sie doch einmal folgendes Zeugnis. Besonders irritiert mich der Punkt: sie ist kontaktfreudig.....

Vielen Dank im Voraus!

Frau XXX geb. am XXX, war in der Zeit vom XXX bis XXX in der XXX in einem zeitlich befristeten Angestelltenverhältnis beschäftigt.
Frau XXX war in dieser Zeit in der Antragsannahme von Förderanträgen und deren Weiterbearbeitung tätig. Ihr Auftreten im Kollegenkreis sowie im Umgang mit den Antragstellern war von Freundlich- und Höflichkeit geprägt. Frau XXX arbeitete konstruktiv mit Ihren Kollegen/Innen und Vorgesetzten zusammen. Sie unterrichtete ihre Vorgesetzten regelmäßig über ihre Arbeitsergebnisse und deren Abläufe. Sie ist kontaktfreudig und tauscht sich mit ihren Kollegen/Innen aus.
Ihr Engagement für unsere Dienststelle in einer Zeit permanenten Arbeitsdruckes auch am Wochenende zu arbeiten, erzielt unsere besondere Beachtung und Anerkennung. Nicht zuletzt auch durch ihre Einsatzbereitschaft konnten Zielvereinbarungen in der Bearbeitung der Förderanträge eingehalten werden.
Die EDV-Kenntnisse von Frau XXX sind stark ausgeprägt. Sie arbeitet sich sehr schnell in neue EDV-Programme ein. Ihre Kenntnisse im MS-Excel-Arbeitsbereich bedürfen besonderer Anerkennung.
Frau XXX organisierte ihren Arbeitsplatz effektiv und übersichtlich. Ihren Arbeitsplatz verließ Frau XXX stets aufgeräumt. Die ihr zugewiesenen Arbeiten wurden in ihrer Gründlichkeit zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Für ihre persönliche und berufliche Zukunft wünschen wir Frau XXX viel Erfolg und alles Gute.
Titel: Bitte prüfen
Beitrag von: Klaus Schiller am September 19, 2005, 19:59:52 Nachmittag
Der Zeugnis ist sehr unstrukturiert und macht einen äußerst zwiespältigen Eindruck. Zunächst fehlen die Stellenbezeichnung und die Stellenbeschreibung.
 
Der Leistungsteil eines vollständigen, wohlgeordneten Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zur Bereitschaft (Abschnitt 1), zur Befähigung (Abschnitt 2) und zum Fachwissen (Abschnitt 3), dessen praktische Umsetzung dann in Abschnitt 4 (Arbeitsweise) erörtert wird und in den Arbeitserfolg (Abschnitt 5) mündet. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung, anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens.

Stattdessen nimmt dies Zeugnis zunächst ungewöhnlich detailliert zum Verhalten Stellung, um dann ungewöhnlich knapp die Leistung zu bewerten. Es fehlen u.a. komplett Aussagen zu Fähigkeiten und zum Arbeitserfolg. Zudem werden wiederholt die EDV-Kenntisse gewürdigt, wohingegen die Fach-/ Sachkompetenz unerwähnt bleibt.

Pauschales, undifferenziertes Lob ("erzielt unsere besondere Beachtung und Anerkennung", "bedürfen besonderer Anerkennung"...) wirkt ebenso abwertend wie die Hervorhebung von Selbstverständlichkeiten ("Ihren Arbeitsplatz verließ Frau XXX stets aufgeräumt", "Sie unterrichtete ihre Vorgesetzten regelmäßig über ihre Arbeitsergebnisse und deren Abläufe"). Unvorteilhaft sind zudem auch Passivformulierungen ("konnten Zielvereinbarungen in der Bearbeitung der Förderanträge eingehalten werden"..."Die ihr zugewiesenen Arbeiten wurden in ihrer Gründlichkeit zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Hier fällt auch auf, dass sich die Zufriedenheit nur auf die Gründlichkeit bezieht, nicht aber - wie sonst üblich - auf alle Leistungsaspekte.

Da der Beurteilten zudem weder gedankt noch Ihr Ausscheiden bedauert wird, muss die Leistungszusammenfassung ("zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt"= Gesamtnote 2+) als nicht glaubwürdig eingeschätzt werden.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php