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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: nameless am März 19, 2007, 23:40:02 Nachmittag

Titel: Bewertung einiger Verhaltenspunkte
Beitrag von: nameless am März 19, 2007, 23:40:02 Nachmittag
Hallo zusammen,

kann mir ein Fachmann/frau eine Bewertung in Noten abgeben bezüglich einzelner Verhaltenspunkte? Ich habe als Sekretärin in einer Wirtschafts- und Steuerberaterkanzlei gearbeitet.  

Gute Auffassungsgabe (wahrscheinlich 2?!)

Gründlich und genau mit hoher Einsatzbereitschaft und großem Arbeitsinteresse.

Verantwortungsbereit. (wahrscheinlich schlechter als 3?)

Sinn für Wirtschaftslichkeit. (wahrscheinlich schlechter als 3?)

Jederzeit bereit, Mehrarbeit zu leisten.

Aufgaben zu vollen Zufriedenheit erfüllt und Anforderungen entsprochen. (3?)


Vielen Dank.
Titel: Bewertung einiger Verhaltenspunkte
Beitrag von: Demel am März 20, 2007, 23:04:43 Nachmittag
Also es ist nicht möglich, eine Zeugnisformulierung aus dem Zusammenhang zu reißen und dann zu bewerten. Eine "gute Auffassungsgabe" kann in einem sehr guten wie sehr schlechten Zeugnis bescheinigt werden, entscheidend ist der Gesamteindruck. Nicht jedes Wort muss durch Adjektive (hervorragend, ausgezeichnet) und Adverbien (stets sehr) aufgewertet werden.
Was man aber auf jeden Fall sagen kann ist, dass "Aufgaben zu vollen Zufriedenheit erfüllt" auf die Gesamtnote 3 verweist und "Anforderungen entsprochen" auf die Gesamtnote 4 (insgesamt also scheinbar 3-4). Wenn dann aber ein Dank und ein Bedauern fehlen oder sonstige Auffälligkeiten vorhanden sind, wäre die Note 3-4 auch nicht mehr glaubwürdig.  

Kmisch ist ein Satz wie "Gründlich und genau mit hoher Einsatzbereitschaft und großem Arbeitsinteresse". Interesse solle wohl selbstverständlich sein, das wird nur in AZUBI-Zeugnissen erwähnt. Abgesehen davon gehören diese ganz verschiedenen Leistungsaspekte nicht in einen Satz.
Zur Info: Der Leistungsteil eines wohl geordneten Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zu den drei theoretischen Aspekten Bereitschaft (Abschnitt 1), Befähigung (Abschnitt 2) und Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann mit der Arbeitsweise (Abschnitt 4) und dem allgemeinen Arbeitserfolg (Abschnitt 5) bzw. den konkreten Erfolgen (Abschnitt 6) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung, anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens.