Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: tomilein am September 22, 2005, 20:41:26 Nachmittag
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Frau... geboren am .....
war vom 83098 bis 389032 als Altenpflegerin tätig in einer unserer Seniorenwohnanlagen tätig.
Wir versorgen Patienten und Bewohner in deren häuslicher Umgebung.
Dank ihres praktischen Geschicks konnte sich .... ´schnell in die Arbeitsabläufe einarbeiten.
Frauxx hat durch Eigeninitiative ihr Fachwissen und ihrer praktischen Fähigkeiten erweitert, indem sie an Seminaren und unternhemensinternen Schulungen teilgenommen hat.
Aufgrund ihrer Auffassungsgabe und ihrer Urteilsfähigkeit war es Fr. XX in schwierigen Situationen möglich, erfolgreich praktikable Lösungen aufzuzeigen.
Frau xx ist dem üblichen Arbeitsanfall gewachsen.
Frau xx erledigte Ihre Aufgaben korrekt und selbstständig.
Sie zeigte in ausrteichendem Maße Fleiß und eifer
Sie arbeitete zügig und pflichbewußt. Ihre Arbeitsqualität war gut.
Sie hat den Anforderungen entsprochen.
Die Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten war nicht zu beanstanden.
Unsere Kunden hat Frau xx korrekt und höflich bedient
Frau xx verlässt uns auf eigenen Wunsch
Wir bedauern ihr Ausscheiden. Für die berufliche und private Zukunft wünschen wir alles Gute und weiterhin viel erfolg.
Ort, Datum (der Austellung der Zeugnissen und nicht des Arbeitsendes)
unterschrift
Ist doch wohl ne glatte 4-5 oder?
Wie lege ich da widerspruch ein?
Ich hoffe mir kann jemand helfen
Grüßle
Tomilein
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Das Zeugnis ist in der Tat deutlich unterdurchschnittlich. In der Zeugnissprache werden aufgrund der gesetzlichen Wohlwollenspflicht alle Wertungen, auch negative, prinzipiell in positiv klingenden Formulierungen ausgedrückt. War ein Verhalten beispielsweise „ohne Tadel“, dann war es im Umkehrschluss auch „ohne Beanstandung“ und demnach unterdurchschnittlich. Vor diesem Hintergrund entsprechen nahezu alle wertenden Aussagen der Note 4:
"Frau xx ist dem üblichen Arbeitsanfall gewachsen" (=Note 4; zum Vergleich Note 1: "Auch stärkstem Arbeitsanfall war sie jederzeit gewachsen").
"Sie hat den Anforderungen entsprochen" (=Note 4; zum Vergleich Note 1: "Sie hat unseren Anforderungen in jeder Hinsicht in allerbester Weise entsprochen").
"Die Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten war nicht zu beanstanden" (= ...aber auch nicht zu loben, Note 4)
Die Aussage "Unsere Kunden hat Frau xx korrekt und höflich bedient"
überrascht im Zeugnis einer Altenpflegerin. Die Bewohner sind keine Kunden, sie werden auch nicht "bedient".
Zu den weiteren Auffälligkeiten zählen vor allem auch das Fehlen einer Aufgabenbeschreibung. Das Ausstellungsdatum sollte zudem mit dem Datum der Beendigung übereinstimmen.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php. Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
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Danke für die Auswertung habe mir sowas schon gedacht und werde nun weitere Schritte einleiten