Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: carpe diem am März 20, 2007, 16:46:22 Nachmittag

Titel: diese aussagen kann ich gar nicht "deuten"
Beitrag von: carpe diem am März 20, 2007, 16:46:22 Nachmittag
hallo,
habe heute mein arbeitszeugnis bekommen und stolpere ständig über folgende formulierungen:

Aufgrund ihres Urteilsvermögens kam xxx xxx auch in schwierigen Lagen zu einem eigenständigen Urteil. Dabei zeigte sie die von "der Firma" geforderte interkulturelle Kompetenz und griff äußerst sicher auf ihre Fremdsprachenkenntnisse zurück.

das klingt für mich nicht wirklich positiv!? oder sehe ich da gespenster?

vielen lieben dank für eure unterstützung!
Titel: diese aussagen kann ich gar nicht "deuten"
Beitrag von: Demel am März 21, 2007, 00:34:44 Vormittag
Aufgrund ihres Urteilsvermögens kam xxx xxx auch in schwierigen Lagen zu einem eigenständigen Urteil. Dabei zeigte sie die von "der Firma" geforderte interkulturelle Kompetenz und griff äußerst sicher auf ihre Fremdsprachenkenntnisse zurück.

Das sind Formulierungen aus der Literatur, die an zwei Stellen etwas seltsam abgewandelt wurden, siehe Unterstreichungen. Komisch ist z.B., wie das "äußerst" verschoben wurde. Jetzt sind die Kenntnisse unbewertet.

Ursprünglich heißen die Aussagen:

Arbeitsbefähigung, Urteilsvermögen Note 2:
Aufgrund ihres präzisen Urteilsvermögens kam sie auch in schwierigen Lagen zu einem eigenständigen, abgewogenen und zutreffenden Urteil.

Verhalten, Internationalität Note 2:
Hervorheben möchten wir, dass er sich auch im internationalen (und multikulturellen) Umfeld (unseres Konzerns) gut zurecht findet. Dabei zeigt er ein hohes Maß an interkultureller Kompetenz und greift sicher auf seine äußerst soliden (guten) Englischkenntnisse zurück.
 


Zur Übersicht:
Der Leistungsteil eines vollständigen Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zu den drei theoretischen Aspekten Bereitschaft (Abschnitt 1), Befähigung (Abschnitt 2) und Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann mit der Arbeitsweise (Abschnitt 4) und dem allgemeinen Arbeitserfolg (Abschnitt 5) bzw. den konkreten Erfolgen (Abschnitt 6) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung, anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens.