Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Infobroker1972 am März 21, 2007, 16:57:28 Nachmittag

Titel: zeugnis, bis wann hab ich ein anrecht drauf?
Beitrag von: Infobroker1972 am März 21, 2007, 16:57:28 Nachmittag
hallo , Ich wollte wissen ob mir jemand sagen kann ob ich nach über einem jahr nach meinem Ausscheiden noch anspruch auf ein arbeitszeugnis habe?
Gruss Infobroker1972@yahoo.de
Titel: zeugnis, bis wann hab ich ein anrecht drauf?
Beitrag von: Maggy am März 22, 2007, 11:07:18 Vormittag
Eine Antwort findest du in der Rubrik "Häufige Fragen": http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#8

Wie lange nach dem Ausscheiden kann man noch ein Zeugnis anfordern?
Wie alle Ansprüche unterliegt auch der Zeugnisanspruch der Verjährung. Früher betrug die Verjährungsfrist 30 Jahre. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, das zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, wurde die Verjährungsfrist auf drei Jahre gekürzt. Ausnahmen bilden tariflichvertragliche Ausschlussfristen, im Öffentlichen Dienst z.B. sechs Monate, im Baugewerbe oft nur zwei Monate. Praktische Vorraussetzung für den Zeugnisanspruch ist allerdings, dass man sich noch an den ehemaligen Arbeitnehmer erinnern kann. Quelle: Beden/Janßen: Arbeitszeugnisse