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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: chavez_berlin am September 25, 2005, 17:42:16 Nachmittag

Titel: wer ist berechtigt ein praktikumszeugnis austzustellen?
Beitrag von: chavez_berlin am September 25, 2005, 17:42:16 Nachmittag
Welche rechtlichen und gewerblichen Vorschriften gibt es für Gewerbetreibende um einen Praktikanten zu beschäftigen und ein rechtmäßiges Zeugnis oder eine Beschreibung der Tätigkeiten auszustellen?
Titel: wer ist berechtigt ein praktikumszeugnis austzustellen?
Beitrag von: Klaus Schiller am September 27, 2005, 00:04:10 Vormittag
Wenn sie eine konkrete rechliche Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, wir führen lediglich eine Sprachberatung durch. Wir können Ihnen die "Hotline Arbeitsrecht" (0190-846 353 596; 1,86 €/Minute) der Kanzlei Wengersky empfehlen (siehe auch http://www.wengersky.de/serviceline.shtml).  

Allgemein gilt:
Es gibt Fachhochschul- und Hochschulpraktikanten, also Studenten, die im Rahmen Ihres Studiums in Betrieben eine dem Studienziel dienende praktische Ausbildung erhalten. Sie sind während des Studiums weiterhin Studenten und damit nicht als Arbeitnehmer anzusehen. § 19 des Berufsbildungsgesetzes, der für Praktikanten grundsätzlich die §§ 3 bis 18 BBiG für anwendbar erklärt, findet auf diese Fachhochschul- und Hochschulpraktikanten keine Anwendung. Hier wird üblicherweise auch kein Praktikumszeugnis, sondern nur eine Bescheinigung ausgestellt. Nicht die Leistungen sind entscheidend, sondern nur die Teilnahme.  

Zum anderen gibt es reguläre Praktikantenverhältnisse. Praktikant ist, wer sich für eine vorübergehende Dauer zwecks Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit und Ausbildung, die keine systematische Berufsausbildung darstellt, im Rahmen einer Gesamtausbildung unterzieht. § 19 BBiG bestimmt für derartige Praktikantenverhältnisse, dass die §§ 3 bis 18 BBiG (Berufsbildungsgesetz) Anwendung finden. Diese Praktikanten erhalten ein Praktikumszeugnis, das in der Regel wie folgt strukturiert ist:  
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-Praktikum.pdf.