Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Mathilde am September 27, 2005, 20:53:59 Nachmittag

Titel: Austausch des Arbeitszeugnisses nach Korrektur
Beitrag von: Mathilde am September 27, 2005, 20:53:59 Nachmittag
Sehr geehrter Herr Schiller.

Ich habe von meinem Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis erhalten, war aber damit nicht einverstanden. Darauf hin wurde ein neues Arbeitszeugnis (für denselben Beurteilungszeitraum) erstellt. Vor der Aushändigung dieses neuen Zeugnisses möchte mein Arbeitgeber aber das alte Zwischenzeugnis wieder haben und außerdem schriftlich versichert bekommen, dass ich mir keine Kopien gemacht habe. Da ich jedoch erwäge, auch gegen das neue Zeugnis gerichtlich vorzugehen, würde ich gern offiziell zumindest Kopien des ersten Zwischenzeugnisses behalten.

Nun meine Fragen: Ist das üblich, dass das "alte" Arbeitszeugnis vollständig vernichtet wird, wenn ein neues erstellt wurde? Möglicherweise gibt es im überarbeiteten Zeugnis Formulierungen, die mich schlechter beurteilen.
Kann ich eine einbehaltene Kopie dann vor dem Arbeitsgericht verwenden, damit der Verlauf der Zeugniserstellung dokumentiert wird?

Vielen Dank.

Math
Titel: Austausch des Arbeitszeugnisses nach Korrektur
Beitrag von: Klaus Schiller am September 29, 2005, 00:46:03 Vormittag
Ich entnehme Ihrer Frage, dass Sie auch gegen das erste Zeugnis bereits gerichtlich vorgegangen sind ("erwäge, auch gegen das neue Zeugnis gerichtlich vorzugehen"), so dass in den entsprechenden Akten auch Kopien des ersten Zeugnisses existieren. Die frühere Formulierungsweise bliebe dann also problemlos nachweisbar, auch wenn Sie selbst keine Kopien behalten.

Generell gilt:
Da über einen Arbeitnehmer nur eine Beurteilung existieren darf, ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, Zug um Zug gegen Rückgabe des beanstandeten Zeugnisses ein neues Zeugnis zu erteilen.
- Urteil des LAG Hamm 27.2.1997 - 4 Sa 1691/96

Bitte beachten Sie aber:
Wir führen lediglich eine Sprachberatung, keine Rechtsberatung durch.
Für rechtsverbindliche Auskünfte können wir Ihnen die "Hotline Arbeitsrecht" (0190-846 353 596; 1,86 €/Minute) der Kanzlei Wengersky empfehlen (siehe auch http://www.wengersky.de/serviceline.shtml).