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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Katja am September 28, 2005, 08:56:16 Vormittag

Titel: Zeugnis Beurteilung
Beitrag von: Katja am September 28, 2005, 08:56:16 Vormittag
Hallo.Wer kann mir sagen ob das ein gutes oder schlechtes Zeugnis ist?Wenn möglich mit Note.Danke
Frau . geboren am war vom bis zum in
unserer Gaststätte als Servicekraft tätig.
Frau war als Servicekraft für die Bewirtung der Gäste, Mitorganisation der Gasstätte
sowie das Führen der Kasse zuständig.
Sie verfügt über gute Fachkenntnisse, die sie immer optimal umzusetzen wusste. Schon nach
kurzer Einarbeitungszeit arbeitete sie vollkommen selbständig. Sie verfügt über ein gutes
Organisationstalent. Besonders möchte ich hervorheben, dass sie jederzeit freundlich und
zuvorkommend im Umgang mit unseren Gästen war. Frau i zeichnete sich bei der
Erledigung ihrer Aufgaben durch Gewissenhaftigkeit, Umsicht und Ehrlichkeit aus. Wir waren des
gesamten Beschäftungsverhältnisses mit ihren Leistungen voll und ganz zufrieden.
Ihr Veralten war stets einwandfrei. Sie besaß unser vollstes Vertrauen. Aufgrund ihres jederzeit fröhlichen Wesens und ihrer hilfsbereiten Art wurde sie von Gästen und Kollegen geschätzt.
Frau verlässt zum aus betrieblichen Gründen unsere Gasstätte. Wir bedauern
diese Entscheidung, danken ihr für ihre wertvolle Arbeit und wünschen ihr für ihre persönliche
Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Titel: Zeugnis Beurteilung
Beitrag von: Klaus Schiller am September 29, 2005, 18:04:39 Nachmittag
Im Zeugnis fehlen wichtige Leistungsaspekte, So fehlen komplett dynamische Attribute (miotiviert, engagiert). Auffällig ist auch, dass in der Aussage "wurde sie von Gästen und Kollegen geschätzt" die Vorgesetzten nicht erwähnt werden. Derartige Leerstellen können als "beredtes Schweigen" gedeutet werden (Note mangelhaft).

Auch die Aussage "Frau verlässt zum aus betrieblichen Gründen unsere Gasstätte"  ist ungenau. Besser: "Leider müssen wir das Arbeitsverhältnis aufgrund von ... zum heutigen Tage beenden".

Die sehr selten verwendete Aussage "mit ihren Leistungen voll und ganz zufrieden" entspricht eigentlich der Gesamtnote 2, wird aber von den meisten Personalern instinktiv als Note 3 gedeutet. Zum Vergleich:

"stets zu unserer vollen Zufriedenheit" = Gesamtnote 2
"zu unserer vollen Zufriedenheit" = Gesamtnote 3
"voll und ganz zufrieden" = Gesamtnote 2

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php