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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Herbert am September 29, 2005, 12:46:29 Nachmittag

Titel: Zwischenzeugnis
Beitrag von: Herbert am September 29, 2005, 12:46:29 Nachmittag
Auszug:
"Sein Verhalten zu Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern ist einwandfrei. Wir schätzen insbesondere die Teamfähigkeit und die Kooperationsbereitschaft von Herrn X. Herr X trägt stark zu unserer großen Kundenzufriedenheit bei."

Widerspricht sich da nicht etwas?Ist die Reihenfolge nicht negativ (Kunde, Vorgesetzte, Mitarbeiter)zu sehen?

Auszug:
"Dieses Zwischenzeugnis wird aufgrund eines Inhaberwechsels in unserem Unternehmen ausgestellt. Wir wünschen Herrn X alles Gute für seinen Berufs- und Lebensweg sowie weiterhin viel Erfolg in unserem Unternehmen."

Wie deutet sich dieser  Abschluß?


Herbert
Titel: Zwischenzeugnis
Beitrag von: Klaus Schiller am September 29, 2005, 17:27:47 Nachmittag
Auszug:
"Sein Verhalten zu Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern ist einwandfrei. Wir schätzen insbesondere die Teamfähigkeit und die Kooperationsbereitschaft von Herrn X. Herr X trägt stark zu unserer großen Kundenzufriedenheit bei."
Widerspricht sich da nicht etwas?Ist die Reihenfolge nicht negativ (Kunde, Vorgesetzte, Mitarbeiter)zu sehen?

Nein, abwertend - weil nicht hierarchisch - wäre nur die Reihenfolge "Kollegen und Vorgesetzte". Vor allem in Zeugnissen von Dienstleistungsunternehmen ist es nicht unüblich, die Kunden zuerst zu nennen (im Sinne von "der Kunde ist König")  

Auszug:
"Dieses Zwischenzeugnis wird aufgrund eines Inhaberwechsels in unserem Unternehmen ausgestellt. Wir wünschen Herrn X alles Gute für seinen Berufs- und Lebensweg sowie weiterhin viel Erfolg in unserem Unternehmen."
Wie deutet sich dieser Abschluß?

Es handelt sich um die Abschieds-Schlussformulierung eines Abschlusszeugnisses. Es macht wenig Sinn, einem im Unternehmen weiterhin beschäftigten Mitarbeiter auf seinem zukünftigen Berufs- und Lebensweg alles Gute zu wünschen.

Eine übliche Schlussformulierung eines Zwischenzeugnisses lautet:
"Er erhält dieses Zwischenzeugnis auf eigenen Wunsch aufgrund eines Inhaberwechsels. Wir danken ihm für seine sehr guten Leistungen und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche und angenehme Zusammenarbeit".