Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: lolly am März 28, 2007, 23:48:13 Nachmittag
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hallo zusammen,
ich bin mit meinem Praktiumszeugnis überhaupt nicht zufrieden, zumal mir im Feedback gespräch gesagt wurde, dass ich sachlich/ fachlich keine Mängel aufweisen würde und dann so was:
Er erzielte im Wesentlichen gute Arbeitsergebnisse auch bei hoher Arbeitsbelastung und hat sich in kurzer Zeit in die für ihn neuen Aufgabeninhalte und Problemstellung eingearbeitet.
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Wir danken Herr ...für die Unterstützung und wünschen ihm für seinen weiteren Berufsweg alles Gute und viel Erfolg.
Ich würde mir auf dieses Zeugnis echt ne vier - fünf geben *heul*, denn:
1. im Wesentlichen
2. viel Erfolg statt weiterhin viel Erfolg
ich finde dies wirklich erniedrigend zumal ich meinem Verständnis nach gut gearbeitet habe ... war sicher nicht die beste... aber sowas wie "im Wesentlichen" ist doch unterm Niveau
Was soll ich machen, mit der Teamleiterin reden????
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1. im Wesentlichen
Das heißt leider in der Tat "Erfolg Note mangelhaft".
2. viel Erfolg statt weiterhin viel Erfolg
Darüber kann man streiten. In manchen Zeugnisbüchern fehlt auch bei guter Note das "weiterhin".
Was soll ich machen, mit der Teamleiterin reden????
Ja natürlich. Vorher solltest du aber ganz genau in Erfahrung bringen, welche Mängel das Zeugnis hat. Vielleicht hast du noch etwas übersehen und wenn du es erst nach der Reklamation merkst, ist es zu spät. Hier findest du eine Checkliste: http://www.praktikumszeugnis.de/checkliste.pdf
Wenn du das Zeugnis überarbeiten lassen willst, gibt es dort auch einen für Praktikanten recht günstigen Tarif.
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danke demel, das werde ich machen, aber was ist wenn sie sagt e"im Vergleich zu anderen Praktikantinnen muß ich sie wegen ... harabstufen" gültig.... Ich finde das kann man garnicht vergleichen, weil man unterscheidliche Aufgaben bekommt, oder?
Und sollte man das im Feedbackgespräch ohnenhin nicht schon sagen, wenn man unzufrieden war????
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"im Vergleich zu anderen Praktikantinnen muß ich sie wegen ... herabstufen"
Also eine berechtigte Note "mangelhaft" kann nicht allein durch einen Vergleich mit anderen begründet werden. Wie der Name schon sagt: da liegen (angeblich) Mängel vor. Vielleicht ist es aber auch ein Versehen. Frag doch mal ganz direkt, welche Note man dir geben wollte.