Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: TSC am September 30, 2005, 10:23:32 Vormittag
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Welche form von (Arbeits-(?))-Zeugnis kann für Mitglieder, die ehrenamtliche Arbeit in einem eingetragenen Verein geleistet haben,ausgestellt werden und gibt es spezielle Formalien, die dafür eingehalten werden müssen? Kann ein Arbeitszeugnis ausgestellt werden oder "nur" ein Zeugnis, eine Würdigung oder eine Danksagung?
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Ja, diese Frage würde mich auch sehr interessieren!! Dürfte in einem solchen Zeugnis auch eine "Benotung" (Schulnoten) der Arbeit stattfinden?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank für Ihre Mühe!
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Theoretisch ist es möglich und auch zulassig, einem ehrenamtlich Beschäftigten ein Arbeitszeugnis auszustellen. Einen Zeugnisanspruch hat ein ehrenamtlich Beschäftigter im Gegensatz zu einem abhängig Beschäftigten aber nicht. Rechtgrundlage fur die Zeugniserstellung bildet § 109 der Gewerbeordnung.
Da es beim Ehrenamt nicht um "Arbeit" (bezahlte Leistung) im herkömmlichen Sinne geht, sondern um ein persönliches, freiwilliges Engagement, wäre es sinnvoller, eine Bescheinigung bzw. Referenz auszustellen. Diese kann frei und im Klartext formuliert werden, ohne Verwendung der Zeugnissprache.