Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: rubina am März 30, 2007, 16:31:42 Nachmittag
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Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich habe vor 5 Jahren nach der Geburt meines Kindes meine Arbeitsstelle gekündigt und es leider versäumt, mir ein Zeugnis ausstellen zu lassen. Verjährt das Recht auf ein Zeugnis?
Vielen Dank im voraus.
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Solche Infos findest du in der Rubrik "Häufige Fragen" unter http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#8
Wie lange nach dem Ausscheiden kann man noch ein Zeugnis anfordern?
Wie alle Ansprüche unterliegt auch der Zeugnisanspruch der Verjährung. Früher betrug die Verjährungsfrist 30 Jahre. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, das zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, wurde die Verjährungsfrist auf drei Jahre gekürzt. Ausnahmen bilden tariflichvertragliche Ausschlussfristen, im Öffentlichen Dienst z.B. sechs Monate, im Baugewerbe oft nur zwei Monate. Praktische Vorraussetzung für den Zeugnisanspruch ist allerdings, dass man sich noch an den ehemaligen Arbeitnehmer erinnern kann. Quelle: Beden/Janßen: Arbeitszeugnisse