Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: anonym am Oktober 05, 2005, 17:15:04 Nachmittag

Titel: schlechtes zeugnis!?
Beitrag von: anonym am Oktober 05, 2005, 17:15:04 Nachmittag
Vor ein paar Tagen habe ich mein Arbeitszeugnis bekommen...
schon die äußere Form war nicht sehr ansprechend: leicht zerknittertes Papier, ein Rechtschreibfehler.
Die Tätigkeitsbeschreibung fällt sehr ausführlich und positiv aus. (engagiert..., selbstständig..., überdurchschnittliches Fachwissen, kurze Einarbeitungszeit...) Mich irritieren aber sehr die letzten Sätze: Wir schätzen Frau... als überaus freundliche Kollegin mit hohem fachlichen Wissen. Ihre Entscheidung eine neue berufliche Laufbahn zu wählen, können wir gut verstehen und wünschen ihr auf diesem Wege alles erdenklich Gute. Für ihr gesamtes weiteres berufliches Leben wünschen wir ihr viel Erfolg und Anerkennung und im persönlichen viel Glück.

Der Arbeitsvertrag wurde auf meinen Wunsch aufgelöst, da ich 1. in ein anderes Fachgebiet wollte und 2. mit dem Arbeitsklima unzufrieden war.
Ich denke, dass die Gesamtbeurteilung ziemlich schlecht ausfällt und möchte auch eine Änderung veranlassen. Brauche allerdings noch die Bestätigung durch jemanden, der sich damit auskennt. Vielen Dank im voraus.
Titel: schlechtes zeugnis!?
Beitrag von: Klaus Schiller am Oktober 06, 2005, 18:22:19 Nachmittag
Die zitierten Aussagen entsprechen mehrheitlich der Note mangelhaft („…können wir gut verstehen“= Sie kam mit Ihren Aufgaben nicht zurecht“;  „…wünschen ihr auf diesem Wege alles erdenklich Gute“ =Ironie; „Für ihr gesamtes weiteres berufliches Leben … viel Glück“ = benötigt Glück zum Weiterkommen, die Leistungen oder die Persönlichkeit reichen dafür nicht aus).  

Aber: Ohne Kenntnis des Berufes, der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann können viele Kleinigkeiten den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn das Ausstellungsdatum nicht mit dem Datum der Beendigung übereinstimmt oder einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.

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