Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Eva Borg am Mai 21, 2004, 22:39:17 Nachmittag

Titel: vollste Zufriedenheit
Beitrag von: Eva Borg am Mai 21, 2004, 22:39:17 Nachmittag
Mein Chef will den Satz "Sie führte ihre Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit aus" nicht ins Zeugnis schreiben. Er meint, "vollste" darf er gar nicht schreiben. Und nur die "stets volle Zufriedenheit" würde der Note 1 entsprechen.
Titel: vollste Zufriedenheit
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am Mai 24, 2004, 16:12:45 Nachmittag
Unter dem "Link "Häufige Fragen" finden Sie eine umfangreiche Thematisierung dieses Sachverhaltes (Frage 22). Kurz gesagt: Man kann das Adjektiv "voll" durchaus steigern, nämlich bei einem Vergleich ("Dies Glas ist voller als jenes"). Das Argument, "voll" sei nicht steigerbar, ist also falsch.
Klaus Schiller, PMS
Titel: "vollste Zufriedenheit" ist keine eindeutige Bewer
Beitrag von: echt voll zufrieden am Dezember 19, 2006, 07:50:41 Vormittag
Hallo, ich hatte gerade gefragt, welcher Note die Beurteilung "vollste Zufriedenheit" entspricht (gehört nicht zu den Standard-Formulierungen). Ein Gast Namens Stefan konnte die Frage zu meiner vollsten Zufriedenheit beantworten:

"Die Gesamtnote „sehr gut“ wird in der Zeugnisschreibung üblicherweise durch die Aussage „... erfüllte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ ausgedrückt. Der Note „gut" entspricht die Formulierung „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“. Es ist umstritten, ob das Fehlen des Temporaladverbs „stets“ vor der „vollsten Zufriedenheit“ eine leichte Abwertung zur Note 1- bzw. 2+ bedeutet, oder ob es sich nicht auch um eine leichte Aufwertung der Aussage „zu unserer vollen Zufriedenheit“ (Note 3) handeln könnte, was als Note 3+ eingeschätzt werden müsste. Die meisten Fachautoren tendieren zur 1-2.

Unumstritten ist, dass das Fehlen eines Temporaladverbs beim Zufriedenheitsgrad auf Leistungsschwankungen verweist (= „nicht immer“). Da der Leistungsteil mit seinen Einzelwertungen bereits ausreichend Gelegenheiten bietet, die Noten zu differenzieren (z.B. Bereitschaft Note 1, Fachwissen Note 2, Arbeitsweise Note 1 usw.) empfiehlt es sich, bei der Gesamtnote eine klare Aussage zu treffen (d.h. Gesamtnote 1 oder Gesamtnote 2)."