Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: matse am Oktober 10, 2005, 11:50:55 Vormittag
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Eine Trennung im Einvernehmen deutet ja auf eine Arbeitgeberkündigung hin.
Was sind übliche Gründe für eine Trennung "im besten Einvernehmen"?
Vielen Dank
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Die Aussage „das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen“ deutet wie die Formulierung „leider müssen wir das Arbeitsverhältnis zum heutigen Tage beenden“ auf eine Arbeitgeberkündigung hin. Eine wirklich einvernehmliche Trennung, die z.B. bei Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages oder eines Vergleichs zustande kommen, wird wie folgt umschrieben:
„Das Arbeitsverhältnis endet im beiderseitigen besten Einvernehmen“.
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Aus meiner Praxis heraus ist die Formulierung "...mit bestem Einvernehmen..." eine tendetiell positive Aussage, da sie auf eine gütliche Einigung der Vertragsparteien hindeutet.
Hingegen hat bei "...mit gegenseitigem Einvernehmen..." ist nach meiner Erfahrung i.d.R. ein Verfahren beim Arbeitsgericht stattgefunden.