Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: heinz am Oktober 11, 2005, 12:02:03 Nachmittag

Titel: Zeugnis von Beschäftigungsgesellschaft
Beitrag von: heinz am Oktober 11, 2005, 12:02:03 Nachmittag
Sehr geehrter Herr Schiller,

ich habe eine Frage zum das Zeugnis austellenden Unternehmen. Wenn ein Mitarbeiter eines Unternehmens formal bei einer Beschäftigungsgesellschaft, die keine sonstigen Mitarbeiter (außer den Kollegen, die über dieselbe Konstruktion angestellt wurden) hat, beschäftigt ist, aber voll in den Geschäftsbetrieb des Unternehmens, das die Beschäftigungsgesellschaft gegründet hat, eingegliedert ist, auf welchem Firmenbogen darf dann das Zeugnis erstellt werden? Wenn man einige Jahre bei dem "Mutterunternehmen" gearbeitet hat, macht es doch einen wesentlich besseren Eindruck, wenn das Zeugnis von diesem Unternehmen, das in der Region bekannt ist, ausgestellt wird, und nicht von einer "Beschäftigungsgesellschaft". Ich wüsste gerne, ob das Zeugnis in solchen Fällen vom "Mutterunternehmen" ausgestellt werden muß. Vielen Dank!
Titel: Zeugnis von Beschäftigungsgesellschaft
Beitrag von: Klaus Schiller am Oktober 14, 2005, 20:11:20 Nachmittag
Sofern Sie noch kein Zeugnis für die Zeit bei der Muttergesellschaft erhalten haben, wäre es denkbar, dass beide Beschäftigungsverhältnisse in einem Zeugnis zusammengefasst werden - ohne dass ein Hinweis auf den Übergang in die Beschäftigungsgesellschaft erfolgt.