Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Spocky am Oktober 12, 2005, 11:11:59 Vormittag

Titel: Änderungen von Formulierungen
Beitrag von: Spocky am Oktober 12, 2005, 11:11:59 Vormittag
Sehr geehrter Herr Schiller,
ich habe vor 7 Jahren ein qual. Arbeitszeugnis von meinen früheren Arbeitgeber erhalten. Ich bin zwar mit der Gesamtnote (2) zufrieden jedoch nicht mit dem Gesamtaufbau. Der Grund: Ich war auf ein Jahr befristet in der einen Abteilung und, mit anderen Aufgaben betreut, ca. 8 Monate in einer anderen Abteilung. Das kommt zwar beim Aufgabenteil klar rüber, jedoch nicht, wie ich finde, bei der Beurteilung zu z.B. Arbeits- und Leistungsbereitschaft zu denen es widersprüchliche Formulierungen gibt. Die Gesamtnote, Verhalten, Abschied und Bedauern sind jedoch nur einmal vorhanden. Lange Rede kurzer Sinn: Gibt es nach 7(!) Jahren noch die Chance auf Änderung der Formulierungen bei meinen ehem. Arbeitgeber oder nicht. Wenn ja, wurde ich das Zeugnis von Ihnen mit den Formulierungsvorschlägen bewerten lassen.
Titel: Änderungen von Formulierungen
Beitrag von: Klaus Schiller am Oktober 13, 2005, 01:30:38 Vormittag
Es ist nicht ausgeschlossen, dass Ihr ehemaliger Arbeitgeber auf Ihre Bitte hin noch einmal Änderungen an einem derart alten Zeugnis vornimmt.  
Bei Entscheidungen der Arbeitsgerichte zur Zeugniskorrektur wurde allerdings der Berichtungsanspruch bereits 10, 11  Monate nach Zeugnisausstellung wiederholt abgelehnt, weil der Arbeitnehmer zu lange gewartet hatte, bevor er Korrekturen durchsetzen wollte. Es soll dem Arbeitgeber dann nicht mehr zugemutet werden, sich noch einmal mit einem schon lange "zu den Akten" gelegten Fall zu befassen.
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