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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Markus am April 06, 2007, 11:21:17 Vormittag

Titel: Ein paar Fragen zu meinem Zeugnis
Beitrag von: Markus am April 06, 2007, 11:21:17 Vormittag
Hallo zusammen,

ich habe gestern das Arbeitszeugnis zu meinem 2ten Industriepraktikum bekommen. Auch hier habe ich einiges zu Bemängeln und wollte mir mal euren Rat dazu einholen. Im Folgenden der Bewertungsteil des Zeugnisses:

Zitat


...

Bereits nach kurzer Zeit der Einweisung in die Arbeitsabläufe zeigte Herr XXX, dass er über die wichtigsten Grundkenntnisee verfügt. Er konnte daher schon nach kurzer Zeit effektiv in die betrieblichen Prozesse eingebunden werden. Herr XXX war stets sehr belastbar und somit eine wertvolle Stütze für seinen Arbeitsbereich. Herr XXX arbeitete sehr zielstrebig, selbständig und verantwortungsbewusst. Herr XXX zeigte stets eine sehr gute Leistungsbereitschaft. Die Qualität seiner Arbeitsergebnisse war stets sehr gut. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets sehr lobenswert. Zu jeder Zeit und in jeder Hinsicht haben seine Leistungen unsere volle Anerkennung gefunden.

Herr XXX verlässt uns nach Ablauf der vereinbarten Beschäftigungszeit, um sein Studium fortzusetzen.

Wir wünschen Herrn XXX für den weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Fehltage während des Praktikums: X
davon Freistellungstage: X
Krankheitstage: X

Personalabteilung
i.A. XXX


Meine Fragen:

1)Bereits der erste Satz klingt für mich eher negativ oder sehe ich das falsch?
Zitat

...die wichtigsten Grundkenntnisse...


2)Das Zeugnis sollte durchweg eine sehr gute Leistung bestätigen. Der Schlussteil bestätigt doch nur ein "gut"?
Zitat

Zu jeder Zeit und in jeder Hinsicht haben seine Leistungen unsere volle Anerkennung gefunden.


3)Meines Wissens ist die Angabe von Fehltagen in einem Arbeitszeugnis nicht erlaubt, oder?

4)Die Unterschrift des Zeugnisses erfolgte i.A., d.h. von einem nicht erkennbar Ranghöheren. Normalerweise gehört hier doch die Unterschrift des Vorgesetzten hin?

Bin für jeden Tipp dankber,

MfG Markus
Titel: Ein paar Fragen zu meinem Zeugnis
Beitrag von: Mike am April 07, 2007, 20:43:43 Nachmittag
"dass er über die wichtigsten Grundkenntnisse verfügt" ist bei einem "zweiten" Praktikum vermutlich als Lob gemeint. Diese Grundkenntnisse hast du dir also beim ersten Praktikum erfolgreich angeeignet. Zum Wissensstand nach Abschluss des 2. Praktkums wird hingegen nichts gesagt.  

Die Formulierung "unsere volle Anerkennung gefunden" ist etwas missverständlich. Auf den ersten Blick verweist die Aussage auf die Gesamtnote 2, so wie die "stets volle Zufriedenheit". Aber bei manchen Autoren wird die "Anerkennung" anders gewertet, so als gäbe es zwar eine "vollste Zufriedenheit", nicht aber eine "vollste Anerkennung".
 
Zum Vergleich:

Gesamtnote 1
"Alle Aufgaben erledigte er stets zur vollsten Zufriedenheit."
ODER
"Seine Leistungen verdienten stets in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung. Er war der ideale Mitarbeiter für diese Position."

Gesamtnote 2
"Alle Aufgaben erledigte er stets zur vollen Zufriedenheit."
ODER
"Seine Leistungen haben unsere volle Anerkennung gefunden. Er gehörte stets zu unseren guten Mitarbeitern."

Hier ist sicher die Ergänzung, also der zweite Satz, nicht ganz unwichtig.
Wer mit der sehr seltenen Variante der "Anerkennung" nicht vertraut ist, wird die zitierte Formulierung also instinktiv als "Gesamtnote gut" einstufen, obwohl sie vom Aussteller wohl als Note 1 gemeint ist.
Sinnvoller wäre es, die bekannte "Zufriedenheits"-Formel zu verwenden.

Nach §4 a Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz dürfen besondere Arten pesonenbezogener Daten, zu denen nach §3 auch Gesundheitsschäden gehören, nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Die Art der Erkrankung und (addierte) Fehlzeiten dürfen also nicht im Zeugnis angegeben werden.

Hochschulen fordern für Zeugnisse über studienintegrierte Praxissemester manchmal die Angabe von Krankheits- und anderen Fehlzeiten. Hier sollte aber eine separate Bescheinigung genügen, die Fehlzeiten sollten also auch dann nicht im Zeugnis stehen.

Die Zeichnung mit "i.A." gilt in normalen Arbeitszeugnissen als nicht so dolle, besser ist "i.V." Aber da du "nur" Praktikant bist: wieso denkst du, der Unterzeichner wäre nicht erkennbar ranghöher??! Jeder fest Angestellte ist ranghöher als ein Praktikant.