Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: georgia am April 11, 2007, 20:01:35 Nachmittag
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Muss in ein Endzeugnis eine Vertragsbefristung aufgenommen werden, also im Einleitungssatz und auch noch einmal am Zeugnisende?
Wenn das Arbeitsverhältnis mehrmals befristet verlängert wurde, wie verhält es sich dann mit einer Befristungsaussage im Endzeugnis?
Ist im Zeugnis zu erwähnen, dass vor Ablauf der Befristung das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch beendet wurde?
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Muss in ein Endzeugnis eine Vertragsbefristung aufgenommen werden, also im Einleitungssatz und auch noch einmal am Zeugnisende?
Das ist ratsam, das erklärt das Ausscheiden und vermeidet Fehlinterpretationen - allerdings nur dann, wenn man wegen der Befristung ausscheidet,
Ob eine Befristung auch bei einer vor Ablauf der Zeit erfolgten Arbeitnehmerkündigung erwähnt werden sollte, hängt von den Umständen ab. Wenn dein Arbeitgeber schon mehrfach verlängert hat, hätte dies ja auch bei der aktuellen Befristung geschehen können. Ich würde in dem Fall nicht auf die Befristung eingehen und von einer regulären Arbeitnehmerkündigung sprechen. Eine Ausnahme wär es, wenn du einen triftigen Grund vorweisen willst, warum du gekündigt hast.