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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: susa am Oktober 20, 2005, 15:07:26 Nachmittag

Titel: wie lange habe ich anspruch auf eine korrektur?
Beitrag von: susa am Oktober 20, 2005, 15:07:26 Nachmittag
Hallo Herr Schiller,

ich habe vor über fünf Jahren meinen ehemaligen Arbeitgeber verlassen und habe nun um ein Zeugnis gebeten, das ich auch erhalten habe. Dieses ist fünf Jahre zurück datiert. Allerdings gefällt es mir nicht sonderlich gut. Muß ich nun froh sein, überhaupt ein Zeugnis erhalten zu haben oder kann ich nun ein besseres fordern? Wie sieht die rechtliche Grundlage dazu aus?

Vielen Dank im voraus!

Susa[/list][/quote]
Titel: wie lange habe ich anspruch auf eine korrektur?
Beitrag von: Klaus Schiller am Oktober 22, 2005, 00:19:25 Vormittag
Wenn Sie das Arbeitszeugnis gerade erst erhalten haben, ist der generelle  Berichtigungsanspruch nicht verwirkt. Sie könnten das Zeugnis überarbeiten lassen, um beim Arbeitgeber eine verbesserte Variante als Verbesserungsvorschlag einzureichen, siehe http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php . Weitere Informationen finden Sie auch hier: http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php

Zu einer konkreten (und immer kostenpflichtigen) Rechtsberatung ist allerdings nur ein Rechtsanwalt befugt. Wir führen lediglich eine Sprachberatung durch. Wir können wir Ihnen die "Hotline Arbeitsrecht" (0190-846 353 596; 1,86 €/Minute) der Kanzlei Wengersky empfehlen (siehe auch http://www.wengersky.de/serviceline.shtml).