Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Thorsten am Oktober 22, 2005, 10:00:35 Vormittag

Titel: Ein schlechtes Zeugnis = Karriereende und mehr....?
Beitrag von: Thorsten am Oktober 22, 2005, 10:00:35 Vormittag
Ich bin als selbständiger verantwortlicher Redakteur tätig, und meiner Kündigung in dieser Woche zuvorgekommen, d.h. ich habe fristgemäß zum 31.1 gekündigt.

Nun habe ich die Befürchtung, dass mein Arbeitszeugnis schlecht ausfallen könnte. Der Verlag war mit meiner Arbeit zufrieden, ich habe nur einen Fehler in EINER Ausgabe gemacht, der einen Kunden des Verlags sehr verärgert hat. Darauf wollte man mir direkt kündigen, ich bin meiner Kündigung, wie gesagt, zuvorgekommen.

Mein Chef hat mir angeboten, dass ich IM FEBRUAR ein gutes Zeugnis erhalte, wenn ich bis zum 31.1. gute Arbeit leiste, und nun den Job angesichts meiner Kündigung nicht "schleifen" lasse. Zum jetzigen Zeitpunkt müsse er mir "kundenschädigendes Verhalten" ins Zeugnis schreiben.

Meine Fragen:
1. Darf er das überhaupt so in ein Zeugnis schreiben ?
2. Wenn ich das Zeugnis jetzt in der Bewerbungsphase schon brauche, muss es mir ja bereits jetzt ausgestellt werden. Ist ein solcher "Handel" (jetzt: schlecht - später: gut) überhaupt rechtens ?
3. Ich bewerbe mich jetzt in einen anderen Bereich (PR), in dem ich schon einige gute Zeugnisse habe. Fällt da ein schlechtes Zeugnis aus dem Journalismus ins Gewicht ?
4. Generell: Kann mir ein einziges Zeugnis meine komplette Karriere verderben, oder gibt es Möglichkeiten, die Mängel im Bewerbungsgespräch zu erklären (evtl. mit einer Personalberatung absprechen ?)
Titel: Ein schlechtes Zeugnis = Karriereende und mehr....?
Beitrag von: Klaus Schiller am Oktober 23, 2005, 14:24:20 Nachmittag
Bitte beachten Sie: wir führen keine Rechtsberatung durch, auf Ihre  Fragen kann ich daher nur allgemein eingehen. Wenn Sie eine konkrete Rechtsberatung wünschen, empfehle ich Ihnen die Hotline Arbeitsrecht der Kanzlei Werngersky: 0190-846 353 596; 1,86 €/Minute (siehe auch http://www.wengersky.de/serviceline.shtml).

Meine Fragen:
1. Darf er das überhaupt so in ein Zeugnis schreiben ?

Generell gilt: Ein Zeugnis muss wahr, aber eben auch wohlwollend formuliert werden, d.h. dass der prüfende Blick die gesamte Beschäftigungszeit gleichmäßig berücksichtigen muss und bei einmaligen Fehlern das sprichwörtliche "Auge zugedrückt" wird. Aber natürlich gibt es auch hier einen Ermessensspielraum. Was also letztlich ein einmaliger Fehler und was ein zeugnisrelevanter Leistungsmangel ist, lässt sich nicht pauschal beantworten.    

2. Wenn ich das Zeugnis jetzt in der Bewerbungsphase schon brauche, muss es mir ja bereits jetzt ausgestellt werden. Ist ein solcher "Handel" (jetzt: schlecht - später: gut) überhaupt rechtens ?
Auch hier allgemein gesprochen: Von der Wertung eines Zwischenzeugnisses darf ein Abschlusszeugnis nicht ohne Grund abweichen. Dieser Anspruch auf Beibehaltung der Zwischenzeugnis-Wertung hilft Ihnen allerdings nicht weiter.

3. Ich bewerbe mich jetzt in einen anderen Bereich (PR), in dem ich schon einige gute Zeugnisse habe. Fällt da ein schlechtes Zeugnis aus dem Journalismus ins Gewicht ?
Die Gründe für Leistungsmängel müssen nicht vom Tätigkeitsbereich abhängen, daher fällt jedes Zeugnis ins Gewicht.

4. Generell: Kann mir ein einziges Zeugnis meine komplette Karriere verderben, oder gibt es Möglichkeiten, die Mängel im Bewerbungsgespräch zu erklären (evtl. mit einer Personalberatung absprechen ?)
Letztlich sind Kündigungen aufgrund von Fehlleistungen (auch fristlos) an der Tagesordnung und Zeugnisse nur einer von mehreren Faktoren, die über den Erfolg einer Bewerbung entscheiden. Wenn Sie zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden, können Sie den möglicherweise negativen Eindruck eines einzelnen Zeugnisses auch schnell relativieren.
Da der Arbeitgeber Ihnen nun schon ein besseres Zeugnis in Aussicht gestellt hat, kommt es vermutlich gar nicht erst dazu. Ich empfehle Ihne aber, das Abschlusszeugnis prüfen zu lassen (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php), da sich Auffälligkeiten auch "zwischen den Zeilen" befinden können.