Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Mathilde am Oktober 23, 2005, 23:27:22 Nachmittag
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Sehr geehrter Herr Schiller,
ich wurde von jemanden aus der Personalabteilung beurteilt, der mich persönlich weder kennt, noch meine Arbeit einschätzen kann. Mein direkter Vorgesetzter hat deshalb mehrere Zuarbeiten geleistet.
Müssen alle sich alle diese Zuarbeiten nach Zeugnisausstellung in der Personalakte wieder finden, damit der Weg zum endgültigen Zeugnis nachvollziehbar bleibt. Oder kann die Personalabteilung die Zuarbeiten vernichten oder gesondert abhängen?
Vielen Dank.
Mathilde
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Üblicherweise wird vom Vorgesetzten ein Beurteilungsbogen ausgefüllt, der "Klartext"-Wertungen vornimmt (Gesamtnote, Leistungsmerkmale usw). Anhand dieses BU-Bogens wird dann in der Personalabteilung ein Zeugnis erstellt, wobei es durchaus üblich ist, dass der Zeugnisschreiber den/die Beurteilte/n nicht persönlich kennt. Beide Dokumente (BU-Bogen und Kopie des Zeugnisses) werden in der Personalakte abgeheftet.