Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Gast am Oktober 24, 2005, 16:50:31 Nachmittag
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Hallo,
ich war bei einer Firma 4 Jahre beschäftigt und ich wurde aufgrund einer vorangegangenen Abmahnung zum 31.12.2005 gekündigt. Meine Freistellung war Mitte Sept. Ich habe erst jetzt mein Zeugnis mit Ausstellungsdatum (30.09.05) bekommen. Ich brauche bitte Eure Hilfe da ich mich mit diesem Zeugnis nicht bewerben kann. meine kündigung hat mit meinen arbeitsleistungen nichts zu.
.... Frau XY erfüllt ihre aufgaben mit der nötigen Arbeitsbereitschaft entsprechend unseren Erwartungen. sie ist eine belastbare ma, die auch unter schwierigen arbeitsbedinguingen aufgaben gut bewältigt. frau xy wendet ihr fachwissen mit erfolg in ihrem arbeitsgebiet an. sie arbeitet sicher u. selbständig. die qualität ihrer arbeitsergnisse erfüllt in vollem umfang die anforderung. frau xy erledigt die ihr übertragenen aufgaben zu unseren vollen zufriedenheit. ihr verhalten zu den ma und vorgesetzten ist zufriedenstellend. auch ihr verhlaten gegenüber unseren kunden war nicht zu beanstanden.
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Hallo,
ich war bei einer Firma 4 Jahre als Sachbearbeiter in der Kundenbetreuung/vertragsabteilung einer Versicherungsgesellschaft beschäftigt und ich wurde aufgrund einer vorangegangenen Abmahnung zum 31.12.2005 gekündigt. Meine Freistellung war Mitte Sept. Ich habe erst jetzt mein Zeugnis mit Ausstellungsdatum (30.09.05) bekommen. Ich brauche bitte Eure Hilfe da ich mich mit diesem Zeugnis nicht bewerben kann. Meine kündigung hat mit meinen Arbeitsleistungen nichts zu.
Frau XY erfüllt ihre Aufgaben mit der nötigen Arbeitsbereitschaft entsprechend unseren Erwartungen. Sie ist eine belastbare MA, die auch unter schwierigen Arbeitsbedinguingen Aufgaben gut bewältigt. Frau xy wendet ihr fachwissen mit Erfolg in ihrem Arbeitsgebiet an. sie arbeitet sicher u. selbständig. die Qualität ihrer Arbeitsergnisse erfüllt in vollem Umfang die Anforderung. frau xy erledigt die ihr übertragenen Aufgaben zu unseren vollen Zufriedenheit.
ihr verhalten zu den ma und vorgesetzten ist zufriedenstellend. auch ihr verhlaten gegenüber unseren kunden war nicht zu beanstanden.
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Ganz ohne Kenntnis des Berufes und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Bitte ergänzen Sie diese Aussagen bzw. nutzen gleich die vollständige Zeugnisanalyse, siehe http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.