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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: dottore am April 18, 2007, 12:16:32 Nachmittag

Titel: Zeugnis nach Ausscheiden mit 65. Lebensjahr
Beitrag von: dottore am April 18, 2007, 12:16:32 Nachmittag
Ich bin vor ca. 2 Jahren wegen Erreichen der Altersgrenze (65. Lebensjahr) aus dem Dienst als Arzt ausgeschieden. Kann ich heute noch ein Zeugnis verlangen, da ich wieder berufstätig werden will?
Titel: Zeugnis nach Ausscheiden mit 65. Lebensjahr
Beitrag von: Maggy am April 18, 2007, 16:42:53 Nachmittag
Eine Antwort findest du hier, bei den Häufigen Fragen:
http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#8

Wie lange nach dem Ausscheiden kann man noch ein Zeugnis anfordern?
Wie alle Ansprüche unterliegt auch der Zeugnisanspruch der Verjährung. Früher betrug die Verjährungsfrist 30 Jahre. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, das zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, wurde die Verjährungsfrist auf drei Jahre gekürzt. Ausnahmen bilden tariflichvertragliche Ausschlussfristen, im Öffentlichen Dienst z.B. sechs Monate, im Baugewerbe oft nur zwei Monate. Praktische Vorraussetzung für den Zeugnisanspruch ist allerdings, dass man sich noch an den ehemaligen Arbeitnehmer erinnern kann. Quelle: Beden/Janßen: Arbeitszeugnisse

Da bist du also noch im zeitlichen Rahmen. Ich würde es allerdings nicht bei einer bloßen Bitte um Zeugniserstellung belassen, sondern auch einen Eigenentwurf einreichen. Das erspart erfahrungsgemäß viel Zeit, Enttäuschung und ggf. auch Streit, wenn es um nachträgliche Änderungen der Wertung geht. Für Arbeitgeber ist das ein lästiger Verwaltungsakt und sie reihen oft nur Textbausteine aneinander, für den Arbeitnehmer hängen die Bewerbungschancen dran...
Der Marburger Bund hat eine eigene Beratungsstelle für Mediziner-Zeugnisse, dort wird man dir bei der Zeugnisgestaltung sicher helfen können.

Finde ich übrigens toll, dass du wieder ins Berufsleben einsteigst, Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen  :D