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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Gast am Oktober 31, 2005, 11:19:24 Vormittag

Titel: Zwischenzeugnis
Beitrag von: Gast am Oktober 31, 2005, 11:19:24 Vormittag
Augrund eines Vorgesetztenwechsels möchten mehrere Kollegen unserer Abteilung gerne ein Zwischenzeugnis erhalten, besonders auch daher bedingt, da der nachfolgende Vorgesetzte firmenfremd ist und somit in absehbarer Zukunft noch nicht in der Lage sein wird, die Kompetenzen der einzelnen Sachbearbeiter voll zu beurteilen (sehr komplexe und einzeln sehr unterschiedliche Aufgabengebiete).
Die Personalabteilung teilte hierzu mit, dass die vom Vorgesetzten genutzten Beurteilungen so detailliert seien, dass  sie der gesetzlichen Zeugnispflicht genügen.
Wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verläßt oder plant es zu verlassen, würde aus den bis dahin existierenden Beurteilungen ein offizielles Zeugnis erstellt.
Zwischenzeugnisse könnten leider aufgrund des personellen Engpasses in der Personalabteilung nicht bei jedem Vorgesetztenwechsel erstellen.

Müssen wir das akzeptieren? Somit wäre sofort klar, wer sich umorientieren will und diesen Kandidaten wird erfahrungsgemäss das Leben schwer gemacht.
Titel: Zwischenzeugnis
Beitrag von: Klaus Schiller am November 01, 2005, 00:42:43 Vormittag
Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ist - anders als der auf ein Abschlusszeugnis - gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Bei "triftigen Gründen" - hierzu zählt u.a. auch ein Vorgesetztenwechsel - sollte der Arbeitgeber aber generell ein Zwischenzeugnis ausstellen.

Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen die Servicehotline unseres Partners http://www.anwalt.de: 0800 269258 33 (gebührenfrei). Hier können Sie Ihr Anliegen schildern. Die konkrete Rechtsberatung erfolgt dann über eine 0190-Nummer, da eine Rechtberatung nicht kostenlos sein darf.

Wenn der Arbeitgeber mit der Zeurgniserstellung überfordert ist, können Sie - ggf. auch unter Zuhilfenahme des bestehenden Beurteilungsbogens - einen Eigenentwurf einreichen (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php).