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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Praktikantin am April 23, 2007, 21:33:03 Nachmittag

Titel: vollste Zufriedenheit
Beitrag von: Praktikantin am April 23, 2007, 21:33:03 Nachmittag
Hallo,

in meinem Arbeitszeunis steht "vollste Zufriedenheit", ohne stets. Ist das eine Note 1,5 oder 2,5?
Titel: vollste Zufriedenheit
Beitrag von: Stefan68 am April 24, 2007, 11:33:15 Vormittag
Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen, es überwiegt die Einschätzung "Note 1-2".

Zum Hintergrund: Die Gesamtnote „sehr gut“ wird in der Zeugnisschreibung üblicherweise durch die Aussage „... erfüllte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ ausgedrückt. Der Note „gut „ entspricht die Formulierung „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“. Es ist umstritten, ob das Fehlen des Temporaladverbs „stets“ vor der „vollsten Zufriedenheit“ eine leichte Abwertung zur Note 1- bzw. 2+ bedeutet, oder ob es sich nicht auch um eine leichte Aufwertung der Aussage „zu unserer vollen Zufriedenheit“ (Note 3) handeln könnte, was als Note 3+  eingeschätzt werden müsste. Unumstritten ist, dass das Fehlen eines Temporaladverbs beim Zufriedenheitsgrad auf Leistungsschwankungen verweist (= „nicht immer“). Da der Leistungsteil mit seinen Einzelwertungen bereits ausreichend Gelegenheiten bietet, die Noten zu differenzieren (z.B. Bereitschaft Note 1, Fachwissen Note 2, Arbeitsweise Note 1 usw.) empfiehlt es sich, bei der Gesamtnote eine klare Aussage zu treffen (d.h. Gesamtnote 1 oder Gesamtnote 2) - genau so wie in Schulzeugnissen.