Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Freiburg01 am April 24, 2007, 11:06:35 Vormittag

Titel: Bewertung Arbeitszeugnis
Beitrag von: Freiburg01 am April 24, 2007, 11:06:35 Vormittag
Hallo liebe Besucher des Zeugnisforums,

ich benötige Ihre Hilfe: Mein Arbeitsverhältnis ist im Rahmen eines Kündigsschutzprozesses durch einen gerichtlichen Vergleich beendet worden. In diesem gerichtlichen Vergleich wurde auch mein Arbeitszeugnis(Note 3) "Wort für Wort" von beiden Seiten formuliert und vom Richter genehmigt.

Im Rahmen einer unabhängigen Zeugnisanalyse hat dieses Zeugnis jetzt nun stilistische und inhaltliche Mängel. Ich möchte dieses Arbeitszeugnis nun nochmals über meinen Rechtsanwalt meinem ehemaligen Arbeitgeber zur Korrektur vorlegen.

Meine Frage: Kann auch nach einem gerichtlichen Vergleich meines Arbeitszeugnis nochmals korrigiert werden, oder ist an diesem gerichtlichen Vergleich beider Seiten nichts mehr zu "rütteln" ?? Wie soll ich weiter verfahren ?? Ich bitte um Ihre Meinung und bedanke mich im voraus.............

Mit freundlichen Grüßen
Freiburg 01
Titel: Bewertung Arbeitszeugnis
Beitrag von: Stefan68 am April 24, 2007, 11:43:34 Vormittag
Das hilft dir jetzt nicht mehr, aber vor Gericht und auch schon bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber ist es sehr wichtig, sich optimal vorzubereiten, also eine fachmännische Analyse und eine fertige Zeugnisfassung, die deinen Vorstellungen entspricht, vorliegen zu haben.
Dazu brauchst du einen Zeugnisprofi. Meiner Erfahrung nach sind Anwälte nur mit der rechtlich-theoretischen Seite der Zeugnisthematik vertraut, kaum aber mit der sprachlich-praktischen. D.h. die Anwälte kennen aus der Literatur meist nur den Schleßmann, nicht aber den Weuster, der das Standardwerk in den Personalabteilungen ist.

Ich fürchte, der Fall ist abgeschlossen, zumal evtl. Einspruchsfristen gegen die richterliche Entscheidung sicher schon abgelaufen sind.    
Aber ich bin kein Anwalt und wüde dir empfehlen, deinen Anwalt zu fragen oder eine Anfrage z.B. bei anwalt.de zu stellen. Man teilt dir dann vorab mit, was die Beantzwortung der Frage kostet.