Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Jack am November 02, 2005, 17:06:39 Nachmittag
-
Hallo Herr Schiller,
kann man folgende Formulierung als positiv sehen, wenn ein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet wurde:
"Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund arbeitgeberseitiger Veranlassung zur Vermeidung einer ansonsten erforderlichen betriebsbedingten Kündigung im besten beiderseitigen Einvernehmen zum...."
Vielen Dank für Ihre Antwort!
-
Auf die unterstrichenen Aussagen kann verzichtet werden, sie machen den Druck des Arbeitgebers überdeutlich:
"Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund arbeitgeberseitiger Veranlassung zur Vermeidung einer ansonsten erforderlichen betriebsbedingten Kündigung im besten beiderseitigen Einvernehmen zum...."