Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: silentman am November 03, 2005, 17:45:21 Nachmittag

Titel: Was ist davon zu halten?
Beitrag von: silentman am November 03, 2005, 17:45:21 Nachmittag
..... zeigte Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative. Er verfügte über ein fundiertes Fachwissen in seinem Bereich. Dank seiner Auffassungsgabe koordinierte er Aufgaben und behielt den Überblick. Seinen Arbeitsbereich beherrschte er umfassend.
Er arbeitete zuverlässig sowie gewissenhaft und war es auch gewohnt, selbstständig zu arbeiten. Seine Arbeitsweise war dabei sorgfältig und genau.
Auch starken Arbeitsanfall war er gewachsen. Die vereinbarten Ziele hat er erreicht. Herr .........hat die ihm zu übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Mit seinen Leitungen waren wir jederzeit voll zufrieden.
Sein Verhalten zu Mitarbeitern und Vorgesetzen war gut. Auch sein Verhalten gegenüber unseren Kunden war gut. Gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern verhielt er sich ehrlich und loyal. Er erwies sich zudem als zuverlässig und pflichtbewußt.
Das Arbeitsverhältniss endete am ....... im gegenseitigen Einvernehmen (was den Tatsachen entspricht durch Aufhebungsvertrag). Wir danken für die Mitarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.
Titel: Was ist davon zu halten?
Beitrag von: Klaus Schiller am November 03, 2005, 17:59:08 Nachmittag
Der zitierte Text enthält viele unnötige und zudem in der Benotung widersprüchliche Wiederholungen. So sind z.B. die folgenden Aussagen gleichbedeutend:  

Er verfügte über ein fundiertes Fachwissen in seinem Bereich = Seinen Arbeitsbereich beherrschte er umfassend.

Er arbeitete gewissenhaft = Seine Arbeitsweise war dabei sorgfältig und genau

... die ihm zu übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt = Mit seinen Leitungen waren wir jederzeit voll zufrieden.

Von den beiden zuletzt zitierten Leistungszusammenfassungen verweist z.B. eine auf die Gesamtnote "gut", die andere auf die Gesamtnote "befriedigend".  

Die Aussage "Das Arbeitsverhältniss endete am ....... im gegenseitigen Einvernehmen" verweist auf eine Arbeitgeberkündigung, nicht auf einen Aufhebungsvertrag.

Ganz ohne Kenntnis des Berufes und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen aber leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.

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Titel: Was ist davon zu halten?
Beitrag von: gast am November 03, 2005, 18:11:17 Nachmittag
Bin als Außendienstmitarbeiter im Vertreib dort tätig gewesen.