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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: amelie am November 03, 2005, 19:51:15 Nachmittag

Titel: Bitte um Einschätzung
Beitrag von: amelie am November 03, 2005, 19:51:15 Nachmittag
Auszüge aus der Leistungsbeurteilung

...zeichnete sich durch großes Interesse an ihrer Arbeit aus, arbeitete gewissenhaft und zuverlässig
(Beginn der Beurteilung)

...war stets bestrebt, sich diabetesspezifisches Wissen anzueignen, um Fehlverhalten oder Manipulation (...) erkennen und gemessene Blutzuckerwerte richtig einschätzen zu können.
(unmittelbar folgender Satz)

...war in der Lage, eigenverantwortlich den Dienst (...) zu leiten, erkannte Veränderungen(...) bei Patienten und konnte adäquat handeln.

...konnte offen und behutsam auf individuelle Probleme der Patienten (...)
eingehen.

Durch ihre ruhige und freundliche Art fand sie schnell guten Kontakt zu den Patienten.

Im letzten Teil wird das Ausscheiden bedauert und mir auf meinen weiteren Ausbildungs- und Berufsweg alles Gute gewünscht.
Fehlt hier nicht noch eine Bedankung und Wünsche für das private Glück?

Nach den (wenigen) klassischen Formulierungen zu urteilen ist dieses Zeugnis wohl eher nur mittelmäßig, oder?
Wenig anfangen kann ich mit der Formulierung "war in der Lage". Dies klingt meines Erachtens eher negativ.
Mein Arbeitgeber war wenig erfreut über meine Kündigung. Deshalb wundere ich mich nicht allzu sehr. Ein Zeugnis, was ich (vom gleichen Arbeitgeber) zwei Jahre zuvor bekam, war als "sehr gut" einzuschätzen.
Da ich mir sicher bin zumindest "gut" gearbeitet zu haben, möchte ich meinen Arbeitgeber um ein überarbeitetes Zeugnis bitten. Welche Änderungen könnte man vornehmen um daraus eine gute Beurteilung zu machen-außer der Einfügung von Zusätzen wie "stets".

Ich danke Ihnen sehr.
Titel: Bitte um Einschätzung
Beitrag von: Klaus Schiller am November 06, 2005, 15:19:15 Nachmittag
Ganz ohne Kenntnis des Berufes, der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss.

Entscheidend ist letztlich der Gesamteindruck. So könnten Aussagen wie "...war in der Lage, eigenverantwortlich den Dienst (...) zu leiten" oder "war bestrebt, sich Wissen anzueignen" prinzipiell sowohl mit der Note "gut" wie auch mit der Note "mangelhaft" gewertet werden.

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