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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: momo am November 07, 2005, 13:21:20 Nachmittag

Titel: Zwischen-Zeugnis wirklich Ok???Welcher Note entspricht es?
Beitrag von: momo am November 07, 2005, 13:21:20 Nachmittag
Zu Ihren Aufgaben im Rahmen dieser Tätigkeit gehört:
Wird mit acht Stichpunkten beschrieben und enthält ein Rechtschreibfehler!


Frau***hat die ihr übertragenen Arbeiten stets sorgfältig und zu unserer
vollen Zufriedenheit erledigt. Frau*** integriert sich gut in das Arbeitsteam und ist auf Grund ihres ausgeglichenen Wesens bei Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen geschätzt und anerkannt.

Dieses Zwischen-Zeugnis wird auf Wunsch von Frau*** erstellt.
Titel: Zwischen-Zeugnis wirklich Ok???Welcher Note entspricht es?
Beitrag von: Klaus Schiller am November 08, 2005, 00:04:09 Vormittag
Die Leistungszusammenfassung verweist auf die Gesamtnote "befriedigend", viele wichtige Aspekte scheinen jedoch zu fehlen (=Note mangelhaft).
ABER: Ganz ohne Kenntnis des Berufes, der konkreten Aufgaben und der sonstigen Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.
Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die bisher erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.

Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Titel: Momo
Beitrag von: WparadiseW am November 09, 2005, 11:49:54 Vormittag
Also erstmal danke für die schnelle Bearbeitung bzw Antwort !

Ich muß nocheinmal darauf zurück kommen wie enttäuscht ich von meinem Zwischen-Zeugnis bin.
Ich bin seit fünf Jahren in diesem Betrieb beschäftigt und nehme meine Erziehungszeit (seit kurzem) in Anspruch.
Erstmal war ich immer bereit Überstunden zuleisten,obwohl ich bis auf das letzte Jahr alleinerziehend war,ich habe meine Arbeit ernst genommen und mit bestem Gewissen meine Aufgaben übernommen. In den ersten drei Jahren gab es ein ständigen Wechsel meiner Vorgesetzten daraus resultiert natürlich das ich mich jedes mal neuen Herausforderungen gestellt habe.
Ich habe nie jeden Feiertag "mitgenommen", ich habe mich nur dann Krank schreiben lassen wenn ich wirklich Krank war und das kam sehr selten vor!
Ich bin als Qualitätssicherungsmitarbeiterin dort lt. Vertrag beschäftigt und von Anfang an auch als Urlaubsvertretung oder auch in Krankheitsfällen für die Personalabteilung zuständig, das beinhaltet die Personaldisposition sowie die fertigstellung der monatlichen Abrechnung usw.
Kurze Zeit wurde ich auch als Buchungskraft eingearbeitet ( SAP...) aber konnte dies nicht weiter führen da die Personen die mich in der QS Vertreten sollten ihre Probezeit nie, man kann es wirklich wörtlich sagen, Überstanden haben.Denn dieser Beruf ist in der Saison sehr stressig und man steht oft unter Druck. Sozusagen braucht man ein dickes Fell.Ich könnte noch weiter schreiben aber das sprengt den Rahmen.
Tja was soll ich sagen, bin erstmal enttäuscht.

 Vielen Dank für ihre Beurteilung! Vieleicht könnten sie sich nocheimal hierzu äußern?
Titel: Zwischen-Zeugnis wirklich Ok???Welcher Note entspricht es?
Beitrag von: Klaus Schiller am November 09, 2005, 12:26:14 Nachmittag
Der Leistungsteil eines vollständigen Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zu den theoretischen Aspekten Engagement (Abschnitt 1), Fähigkeiten (Abschnitt 2) und Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in der Arbeitsweise (Abschnitt 4) und im Arbeitserfolg  (Abschnitt 5) erörtert wird. Diese Einzelwertungen werden in der so genannten Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit zu einer Gesamtnote zusammengefasst. Anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens (siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf). Zu allen relevanten Abschnitten sollte in einem (sehr) guten, glaubwürdigen Zeugnis Stellung bezogen werden.

In diesem Zeugnis wird - sofern Sie vollständig zitieren - im Leistungsteil  lediglich zur Sorgfalt (=Arbeitsweise) und zur Leistung insgesamt (Gesamtnote 3) Stellung bezogen. Die von Ihnen beschriebenen Aspekte (hohes Engagement, Stressstabilität, Mehrarbeit usw.) finden sich ebenso wenig im Zeugnis wieder wie zu erwartende Angaben zur Kompetenz und zur Qualität oder Termintreue. Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft).

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php